WEG-Recht: Zuständigkeit für Balkonsanierungen in der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (BGH)
Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) darf eine Balkonsanierung auch dann beschließen und muss es ggf. sogar, wenn nach der Teilungserklärung die einzelnen Wohnungseigentümer zur Instandhaltung und Instandsetzung der Balkone verpflichtet sind (BGH, Urteil v. 24.4.2026 – V ZR 102/24).

