Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf zur Anpassung des Versorgungsausgleichs (BMJV)

Das Recht des Versorgungsausgleichs soll punktuell angepasst werden. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundeskabinett am 22.4.2026 beschlossen hat. Bei dem Versorgungsausgleich werden im Rahmen der Scheidung die Rentenansprüche aus der Ehezeit hälftig zwischen den Ex-Ehegatten aufgeteilt. Besondere Probleme bereiten bislang vergessene oder verschwiegene Ansprüche. Künftig sollen solche Rentenanrechte nachträglich zwischen den Ex-Ehegatten ausgeglichen werden können. Hierüber informiert das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV).

Hinweis:

Der Gesetzentwurf steht auf der Webseite des BMJV zur Verfügung.