Vermögensauskunft durch Rechtsanwälte (FG)
Im Rahmen einer Vermögensauskunft muss ein Rechtsanwalt auch die Namen und Anschriften seiner Mandanten angeben, gegen die er Honorarforderungen hat (FG Münster, Beschluss v. 17.2.2026 – 14 V 232/26 AO; Beschwerde anhängig, BFH-Az. VII B 14/26 (AdV)).

