Gewerbeertrag einer GmbH aus der Veräußerung ihres Mitunternehmeranteils an einer Projektgesellschaft (BFH)

Der Gewinn aus der Ver­äuße­rung eines Mit­unter­nehmer­anteils durch eine Kapital­gesell­schaft unter­liegt bei dieser grund­sätz­lich nicht der Gewerbe­steuer. Dies gilt auch bei der Veräuße­rung des Mit­unter­nehmer­anteils an einer Projekt­gesell­schaft in der Rechts­form einer GmbH & Co. KG, deren sach­liche Gewerbe­steuer­pflicht noch nicht begon­nen hat (BFH, Urteil v. 11.12.2025 – III R 38/22; veröf­fent­licht am 9.4.2026).