Umsatzsteuer und Transfergesellschaft (BFH)

Übernimmt ein zur Arbeits­förde­rung zuge­las­sener Träger die Durch­führung einer be­triebs­organi­sato­risch eigen­stän­digen Ein­heit i. S. des § 111 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 und Satz 2 SGB III aus An­lass einer betrieb­lichen Restruk­turie­rung für den bis­heri­gen Arbeit­geber auf­grund eines zwischen ihm und dem Arbeit­geber abge­schlo­ssenen Durch­führungs­ver­trags, er­bringt er an diesen eine Leistung, zu deren Ent­gelt auch Auf­stockungs­beträge gehören. Diese Leistung ist nicht als eng mit der Sozial­für­sorge und der sozialen Sicher­heit ver­bunde­ne Dienst­leistung i. S. von Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL steuerfrei (BFH, Urteil v. 20.11.2025 – V R 10/23; veröf­fent­licht am 12.3.2026).