Auslagerung des Spielbetriebs durch einen Sportverein (BFH)

Überträgt ein Sport­verein die Durch­führung eines Spiel­betriebs und die Er­bringung der damit ver­bunde­nen ent­gelt­lichen Leistun­gen auf eine von ihm ge­gründete GmbH zur Ver­mei­dung eines mit dem Spiel­betrieb ver­bunde­nen Haf­tungs­risikos, führt die unent­gelt­liche Über­las­sung einer Stadion­tri­büne und einer Flut­licht­anlage nicht zu einer Ent­nahme­besteu­erung nach § 3 Abs. 9a UStG, aber gleich­wohl zu einer Ände­rung der Ver­hält­nisse im Sinne des § 15a UStG (BFH, Urteil v. 6.11.2025 – V R 36/23; veröf­fent­licht am 12.3.2026).