Auszahlung einer Kapitalleistung aus der betrieblichen Altersversorgung (BFH)

Kapital­leistun­gen aus der betrieb­lichen Alters­ver­sor­gung, die auf der Aus­übung eines freien Kapital­wahl­rechts des Steuer­pflich­tigen beruhen, sind keine „außer­ordent­lichen Ein­künfte“ nach § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG (Ver­gütun­gen für mehr­jährige Tätig­keiten) ((BFH, Urteil v. 30.10.2025 – X R 25/23; veröf­fent­licht am 5.2.2026).