Vorschläge zur Reform der privaten Altersvorsorge (Bundesrat)
Die Bundesregierung plant, die private Altersvorsorge zum 1.1.2027 grundlegend zu reformieren und die Riester-Rente abzulösen. Der Bundesrat hat am 30.1.2026 eine Stellungnahme zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz) verabschiedet.
Der Bundesrat bezieht wie folgt Stellung:
Förderung ausweiten
- Die Länder schlagen vor, den Kreis der Förderberechtigten auf Selbstständige oder sogar alle Personen im erwerbsfähigen Alterauszuweiten.
- Außerdem soll die Höchstgrenze der geförderten Eigenbeiträge von 1.800 € auf 3.000 € steigen und geprüft werden, wie Verbraucher einfacher Zugang zu einem kostengünstigen, renditestarken Altersvorsorgedepot mit überschaubarem Risiko erhalten können – etwa durch einen einheitlichen Standarddepot-Vertrag.
Bundesregierung plant Erleichterungen für Geringverdiener
- Mit der Reform möchte die Bundesregierung insbesondere Menschen mit niedrigen Einkommen den Zugang zur privaten Altersvorsorge erleichtern. Der Entwurf sieht vor, die bislang starre Grundzulage von 175 € durch eine beitragsproportionale Zulage bis zu 480 € abzulösen.
- Künftig sollen für Einzahlungen bis zu 1.200 € staatliche Zuschüsse von 30 Cent pro Euro gewährt werden (ab 2029: 35 Cent). Für weitere Einzahlungen von bis zu 600 € sind Zuschüsse von 20 Cent pro Euro vorgesehen.
- Der maximal geförderte Eigenbetrag soll damit 1.800 € pro Jahr betragen.
Unterschiedliche Vorsorgeangebote
- Anbieter sollen verpflichtet werden, ein Standardprodukt anzubieten. Dabei handelt es sich um ein besonders einfaches Vorsorgedepot mit Standardeinstellungen und begrenzten Kosten.
- Daneben soll es ein Depot ohne Garantievorgaben geben, das höhere Renditechancen eröffnet.
Frühstart-Rente für Kinder und Jugendliche
- Mit der sogenannten Frühstart-Rente sollen junge Menschen frühzeitig an die Altersvorsorge herangeführt werden.
- Vorgesehen ist ein individuelles Anlagedepot für Kinder und Jugendliche, das mit einem garantierten staatlichen Zuschuss von monatlich 10 € ausgestattet wird.
Steuerliche Förderung bleibt erhalten
- Beibehalten werden sollen sowohl die steuerliche Förderung über Zulagen – mit hohen Förderquoten für Personen mit niedrigen und mittleren Einkommen sowie für Familien mit Kindern – als auch der Sonderausgabenabzug.
- Darüber hinaus plant die Bundesregierung, das Fördersystem insgesamt deutlich zu vereinfachen.
Hinweis:
Die Bundesregierung kann nun auf die Vorschläge der Länder reagieren. Dann ist der Bundestag am Zug. Wenn dieser das zustimmungsbedürftige Gesetz beschlossen hat, kommt es erneut in den Bundesrat.

