Fördermittel: Anhebung des Förderhöchstbetrags beim ERP-Gründerkredit (KfW)
Die KfW verstärkt ihr Engagement und hebt den Förderhöchstbetrag beim ERP-Gründerkredit – StartGeld an. Ab dem 1.12.2025 können Gründer eine Förderung von bis zu 200.000 € erhalten. Gleichzeitig erhöht die KfW den maximal möglichen Betrag für Betriebsmittelfinanzierungen von 50.000 auf 80.000 €.
Die KfW führt hierzu u.a. weiter aus:
- Der Kredit richtet sich an Gründer, Freiberufler sowie junge Unternehmen, die nicht älter als fünf Jahre sind. Zur Stärkung des Mittelstandes steht der Kredit auch im Rahmen einer Unternehmensnachfolge offen.
- Antragsberechtigt sind kleine gewerbliche Unternehmen im Haupt- oder Nebenerwerb. Alle Berechtigten können den Kredit über ihre Hausbank beantragen. Die KfW übernimmt 80 % des Ausfallrisikos für die Hausbank. Dies erleichtert den Unternehmen den Zugang zum Kredit.
Hinweis:
Weitere Informationen zum ERP-Gründerkredit stehen auf der Webseite der KfW zur Verfügung.

