Achtes Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes
Die Bundesregierung will die Befreiung der Elektroautos von der Kfz-Steuer verlängern. Ihren Entwurf „eines Achten Gesetzes zur Änderung desKraftfahrzeugsteuergesetzes“ (BT-Drucks. 21/2672) hat der Bundestag am 14.11.2025, erstmals debattiert und im Anschluss zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Finanzausschuss.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht Folgendes vor:
- Die Kfz-Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge, die bis zum 31.12.2025 erstmals zugelassen oder komplett auf Elektroantrieb umgerüstet werden, soll um fünf Jahre verlängert werden.
- Durch die Gesetzesänderung soll auch das Halten solcher Fahrzeuge begünstigt werden, die bis zum 31.12.2030 erstmals zu gelassen werden oder komplett auf Elektroantrieb umgerüstet werden.
- Die zehnjährige Steuerbefreiung soll jedoch begrenzt werden bis längstens 31.12.2035, „um einen Anreiz für die frühzeitige Anschaffung eines reinen Elektrofahrzeuges zu geben und das Kraftfahrzeugsteueraufkommen möglichst stabil zu halten“.
Das Gesetz wurde zwischenzeitlich endgültig auf dem Weg gebracht.

