Übergewinnsteuer: Aufhebung der Vollziehung eines EU-Energiekrisenbeitrags (BFH)
Im Hinblick auf eine etwaige Verletzung des Unionsrechts bestehen ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines angemeldeten und mit dem Einspruch angefochtenen EU-Energiekrisenbeitrags, die eine Aufhebung der Vollziehung rechtfertigen (BFH, Beschluss v. 27.10.2025 – II B 5/25 (AdV); veröffenlicht am 13.11.2025).
Hintergrund: Der Energiekrisenbeitrag (sog. Übergewinnsteuer) wurde in Deutschland mit dem EU-Energiekrisenbeitragsgesetz als Bestandteil des JStG 2022 rückwirkend eingeführt. Das EU-Energiekrisenbeitragsgesetz basiert wiederum auf der EU-Verordnung 2022/1854 v. 6.10.2022, die vom Rat der Europäischen Union als Notfallmaßnahme und in Reaktion auf die hohen Energiepreise infolge des russischen Angriffs auf die Ukraine erlassen wurde. Ziel der Verordnung ist es, Unternehmen im Erdöl-, Erdgas-, Kohle- und Raffineriebereich, die durch die Energiekrise unerwartet hohe Gewinne erzielt haben, zu einem befristeten Solidaritätsbeitrag heranzuziehen, um die wirtschaftlichen Auswirkungen auf die Endkunden abzumildern.

