Sanierungsertrag im Sonderbetriebsvermögen (BFH)
Ein im Sonderbetriebsvermögen eines Mitunternehmers angefallener Sanierungsertrag i.S. des § 3a Abs. 1 Satz 1 EStG ist – wie ein im Gesamthandsbereich einer Mitunternehmerschaft angefallener Sanierungsertrag – nach § 3a Abs. 4 Satz 1 EStG festzustellen (BFH, Urteil v. 21.8.2025 – IV R 23/23; veröffentlicht am 13.11.2025).

