Das ändert sich alles im Dezember

Auch im Dezember kommen wieder einige Neuerungen auf die Bürger zu.

Betroffen sind diesmal vor allem Rentner.

Aber auch für gesetzlich Versicherte wird der Monat spannend.

 

Rentenzuschlag wird neu berechnet

Drei Millionen Rentner erhalten derzeit einen Zuschlag zu ihrer Erwerbsminderungsrente.

Für diesen gilt ab 1. Dezember 2025 allerdings eine neue Rechtsgrundlage.

Der Rentenzuschlag wird ab dann anders berechnet.

Auch die Zahlweise ändert sich: Sie erhalten das Geld nicht mehr als gesonderte Zahlung, sondern der Zuschlag wird Ihnen zusammen mit Ihrer normalen Rente in einem Betrag überwiesen.

Er ist damit dauerhafter Bestandteil der gesetzlichen Rente und wächst künftig automatisch bei jeder Rentenerhöhung mit.

Es kann sogar sein, dass sich Ihre Rente durch die Neuregelung insgesamt leicht erhöht.

Ist das der Fall, können Sie außerdem mit einer Nachzahlung rechnen.

Beziehen Sie gleichzeitig eine Witwen- oder Witwerrente, müssen Sie bei dieser Rentenart allerdings mit Kürzungen rechnen.

Denn der Zuschlag gehört damit zum anrechenbaren Einkommen; Ihre Witwenrente kann dadurch sinken.

 

Wer bekommt überhaupt den Rentenzuschlag?

Den Zuschlag erhalten Erwerbsminderungsrentner seit Juli 2024, wenn ihre Rente in einem bestimmten Zeitraum begonnen hat.

7,5 Prozent obendrauf gibt es für all diejenigen, deren Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) zwischen Januar 2001 und Juni 2014 begonnen hat, 4,5 Prozent, wenn die Rente zwischen Juli 2014 und Dezember 2019 begonnen hat.

 

Post stellt Service für Rentner ein

Noch immer erhalten einige Rentner in Deutschland ihre Rente in bar – ohne Bankkonto, ohne Überweisung.

Möglich macht das ein mittlerweile selten genutzter Service namens „Zahlungsanweisung zur Verrechnung“ (ZzV), den die Deutsche Post im Auftrag der Rentenversicherung anbietet.

Doch dieser Service wird zum Dezember 2025 eingestellt.

Ab dann ist die Rentenauszahlung per Scheck in der Postbank-Filiale nicht mehr möglich.

Rentner, die bislang keine Kontoverbindung hinterlegt haben, sollten das nun dringend nachholen. Denn solange sie das nicht tun, bleibt die Rentenzahlung aus.

Das Geld ist nicht verloren.

Die Rentenversicherung zahlt die einbehaltenen Beträge nach, sobald Sie ihr ein Konto nennen.

Seit Monaten hat der Rentenservice der Deutschen Post betroffene Rentner angeschrieben und zur Umstellung auf die Überweisung aufgefordert.

Gehören Sie dazu, sollte Ihnen daher ein Formular mit dem Titel „Antrag auf unbare Zahlung einer Rente“ vorliegen.

Ist das nicht der Fall, können Sie es dort auch telefonisch anfordern unter 0221-5692444.

 

Umstellung bei Berechnung des Zuschlags bei Erwerbsminderungsrente

Wer erstmalig zwischen 2001 und 2018 Erwerbsminderungsrente bekommen hat, bekommt aufgrund des Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz seit Juli 2024 dazu noch einen Zuschlag.

 

Welche Zuschläge gibt es?

Wer zwischen dem 1. Januar 2001 und dem 30. Juni 2014 erstmalig eine EM-Rente bezogen hat, hat einen Zuschlag in Höhe von 7,5 Prozent erhalten.

Bei 1.000 Euro Rente ein Plus von 75 Euro.

Wer zwischen dem 1. Juli 2014 und dem 31. Dezember 2018 erstmalig seine EM-Rente bezogen hat, hat 4,5 Prozent mehr erhalten.

Bei 1.000 Euro ein Plus von 45 Euro.

 

Wofür gab es den Zuschlag?

Noch bis November wurde der Zuschlag zur Erwerbsminderungsrente anhand des Rentenbetrages berechnet und als Extraposten ausgewiesen.

Ab Dezember sind dann die jeweils gesammelten Renten-Entgeltpunkte Grundlage für die Berechnung des Zuschlages.

Darüber werden Betroffene per Bescheid informiert.

Die Umstellung erfolgt automatisch.

Grund für die unterschiedliche Auszahlung war die komplizierte technische Umsetzung des Verfahrens.

Deswegen wurden auch die ursprünglichen Bescheide für den Zuschlag bis 30. November befristet, erklärt die Deutsche Rentenversicherung (DRV) auf ihrer Homepage.

 

Abweichung zu vorher berechneten Rente im geringen Umfang möglich

Die neu berechnete Erwerbsminderungsrente mit enthaltenem Zuschlag kann von der Auszahlungssumme, die bis November galt, abweichen.

Hier sind aber laut Deutscher Rentenversicherung keine großen Überraschungen zu erwarten. Was passiert, wenn es doch eine Differenz gibt?

Es werden der Novemberwert nach alter Berechnung und der Dezemberwert nach neuer Berechnung verglichen.

Wird ein Plus ermittelt, wird die Differenz für die zurückliegenden Monate nachgezahlt.

Ergibt sich tatsächlich eine Nachzahlung, dürfte diese meist nur im Cent-Bereich liegen, so die DRV auf ihrer Homepage.

Ein Grund für eine Nachzahlung könne der geringere Pflegeversicherungsbeitrag aufgrund der Berücksichtigung von mehreren Kindern unter 25 Jahren sein, der zuvor noch nicht eingeflossen ist.

Ergibt sich tatsächlich eine Nachzahlung, dürfte diese meist nur im Cent-Bereich liegen.

Es kann aber auch weniger werden ab Dezember 2025.

Die Rente kann aus unterschiedlichen Gründen niedriger ausfallen.

Ein Grund kann die zwischenzeitliche Erhöhung des Pflegebeitragssatzes zum 1. Juli 2025 und/oder eine zwischenzeitliche Erhöhung des kassenindividuellen Zusatzbeitrages in der gesetzlichen Krankversicherung sein.

Die Beitragserhöhungen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung wurden bislang beim Rentenzuschlag nicht berücksichtigt.

Als Bestandteil der regulären Rente unterliegt der Zuschlag ab Dezember 2025 den dann maßgeblichen Abzügen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, erklärt die

Deutsche Rentenversicherung Bund auf MDR-Nachfrage.

Hier handele es sich jedoch um Einzelfälle mit auch geringen Beträgen aufgrund der Umstellung des Berechnungsverfahrens.

Hier kann aber nicht von einer Kürzung gesprochen werden, betont die Deutsche Rentenversicherung Bund. Rückforderungen für in der Umstellungsphase seit Juli 2024 höher ausgezahlten Bezügen werden nicht erhoben.

 

Zuschlag zählt nun auch als Einkommen bei der Witwenrente

Der Zuschlag wird ab Dezember nicht mehr gesondert aufgeführt, weil er nun Teil der Rente ist.

Die Deutsche Rentenversicherung weist auf ihrer Homepage darauf hin.

Ab Dezember 2025 wird der Zuschlag zu Ihrer eigenen Versichertenrente als Einkommen bei der Witwen-/Witwerrente berücksichtigt und kann diese danach auch mindern.

Dies wurde per gesetzlicher Regelung bis November 2025 nicht gemacht, um die Berechnung mit den zwei Posten aus Rente und Zuschlag nicht zu verkomplizieren.

Aber auch hier sind laut Verbraucherportal „Ihre Vorsorge“ keine „massiven Kürzungen“ zu erwarten.

Aufgrund gesetzlicher Regelungen ändere sich an der Auszahlungssumme bis Juni auch erstmal nichts.

Geringere Auszahlungssummen würden somit erst ab 1. Juli 2026 wirksam.

 

Letzte Chance für diese Steuererklärung

Wer nicht zu einer Steuererklärung verpflichtet ist, darf sie auch noch Jahre später einreichen.

Das lohnt sich in der Regel, im Schnitt erstatten die Finanzämter mehr als 1.000 Euro.

Allerdings ist auch diese Frist einmal zu Ende.

Sie können sich bis zu vier Jahre Zeit lassen.

Eine letzte Chance zur Abgabe gibt es daher noch für die Steuererklärung 2021.

Sie muss am 31. Dezember 2025 beim Finanzamt sein. Für die Steuererklärungen 2021, 2022 und 2023 bleibt jeweils noch ein weiteres Jahr länger Zeit.

 

Krankenkassen legen Zusatzbeitrag fest

Zum Jahresende entscheiden die gesetzlichen Krankenkassen, wie hoch der individuelle Zusatzbeitrag im neuen Jahr ausfallen wird.

Die Bundesregierung hatte mit einem zwei Milliarden Euro schweren Sparpaket zwar erreicht, dass der Orientierungswert für die Kassenbeiträge bei 2,9 Prozent bleibt, die gesetzlichen Krankenversicherungen warnten jedoch bereits, dass weitere Anhebungen nötig sein werden.

Hintergrund ist auch, dass der Wert des Bundesgesundheitsministeriums nicht berücksichtigt, dass manche Kassen ihre Reserven auf vorgeschriebene Mindestniveaus auffüllen müssen.

Gesetzlich Versicherte sollten sich also darauf einstellen, dass der Zusatzbeitrag ihrer Krankenkasse trotz des Sparpakets der Regierung steigen könnte.

Sollte das der Fall sein, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht.

 

Bahn wechselt ihren Fahrplan

Die Deutsche Bahn verdichtet mit dem Fahrplanwechsel am 14. Dezember den Takt auf zentralen Fernverkehrsstrecken und baut ihr ICE-Sprinter-Netz deutlich aus.

Neue schnelle Verbindungen entstehen unter anderem zwischen Berlin und Stuttgart über Nürnberg; zudem fahren künftig mehr Sprinter zwischen Hamburg und Frankfurt sowie zwischen München und Berlin.