Kostenloser erstmaliger Zugang zum E-Abo einer Zeitung in den Jahren 2009 bis 2012 (BFH)

Bei der Liefe­rung einer Zei­tung aus Papier (Print-Abo) und der Gewäh­rung von Zu­gang zu einem E-Paper der Zei­tung (E-Abo) han­delt es sich um selb­stän­dige Haupt­leistun­gen, da sie nicht un­trenn­bar sind, beide für den Kun­den einen eigen­stän­digen Zweck haben und das E-Paper nicht nur dazu dient, die Print­ausgabe der Zei­tung unter opti­malen Bedin­gungen zu lesen. In den Jahren 2009 bis 2012 war es noch gerecht­fertigt, dem Zugang zum E-Abo einen Anteil am Gesamt­ent­gelt von 0 € zuzu­weisen, wenn und solange sich anläss­lich der erst­maligen Gewäh­rung des Zugangs der Gesamt­preis für das Abon­ne­ment nicht erhöht hatte (BFH, Urteil v. 9.7.2025 – XI R 29/23; veröf­fent­licht am 6.11.2025).

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