Reemtsma-Direktanspruch auf Vorsteuererstattung im Insolvenzfall (FG)
Das FG Baden-Württemberg entschied, dass bei zu Unrecht in Rechnung gestellter und abgeführter Umsatzsteuer der Leistungsempfänger im Falle der Insolvenz des Leistenden die zu viel gezahlte Umsatzsteuer statt vom Leistenden im Billigkeitswege sofort und in voller Höhe gegenüber dem Finanzamt geltend machen kann. Er ist nicht gehalten, seinen Anspruch zunächst zur Insolvenztabelle anzumelden und abzuwarten, mit welchem Bruchteil sein Anspruch im Insolvenzverfahren erfüllt wird (FG Baden-Württemberg, Urteil v. 6.12.2023 – 14 K 1423/21, Revision zugelassen, BFH-Az. V R 31/24).

