Schenkungsteuer: Einlage eines Familienheims in eine Ehegatten-GbR (BFH)

Überträgt ein Ehe­gatte unent­gelt­lich das Familien­heim auf eine GbR, an der beide Ehe­gatten zu gleichen Teilen betei­ligt sind, ist der andere Ehe­gatte in Höhe des hälf­tigen Werts des Familien­heims schenkungs­steuer­recht­lich berei­chert. Auch der Erwerb von Gesamt­hands­eigen­tum an einem Familien­heim wird von der Steuer­befrei­ung nach § 13 Abs. 1 Nr. 4a Satz 1 ErbStG er­fasst (BFH, Urteil v. 4.6.2025 – II R 18/23; veröf­fent­licht am 23.10.2025).

 

Hintergrund: Nach § 13 Abs. 1 Nr. 4a Satz 1 ErbStG bleiben steuerfrei Zuwen­dungen unter Lebenden, mit denen ein Ehegatte dem anderen Ehegatten Eigentum oder Miteigentum an einem im Inland oder in einem Mitglied­staat der Euro­päischen Union oder einem Staat des Euro­päischen Wirtschafts­raums belegenen bebauten Grundstück i. S. des § 181 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 BewG verschafft, soweit darin eine Wohnung zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird (Familienheim), oder den anderen Ehegatten von einge­gangenen Verpflich­tungen im Zusammen­hang mit der Anschaf­fung oder der Herstellung des Familien­heims freistellt.