Grunderwerbsteuer bei RETT-Blocker: Kein Erlass aus Billigkeitsgründen bei geänderter BFH-Rechtsprechung (FG)

Das FG Schleswig-Holstein hat entschieden, dass kein allgemeiner Vertrauensschutz im Hinblick auf die Grunderwerbsteuer nach einer Rechtsprechungsänderung des BFH bei sog. RETT-Blocker-Gestaltungen besteht (FG Schleswig-Holstein, Urteil v. 3.6.2025 – 3 K 47/23; Revision anhängig, BFH-Az.: II R 32/25).