Steuerbefreiung des Kaufkraftausgleichs – Stand: 1.10.2025(BMF)
Das Auswärtige Amt hat für einige Dienstorte die Kaufkraftzuschläge neu festgesetzt. Die Gesamtübersicht wurde entsprechend ergänzt (BMF, Schreiben v. 21.1.2025 – IV C 5 – S 2341/00025/004/005).

