E-Rechnung – neues Schreiben BMF
Mit dem neuen BMF-Schreiben zur Einführung der obligatorischen E-Rechnung am 15. Oktober 2025 hat das Bundesfinanzministerium einen weiteren Meilenstein gesetzt: Es schafft Klarheit bei offenen Detailfragen und gibt der Wirtschaft damit dringend benötigte Orientierung für die bevorstehende Umstellung.
Die nun veröffentlichten Regelungen schaffen mehr Rechtssicherheit, technische Eindeutigkeit und Planungssicherheit – für Unternehmen, Dienstleister und Verwaltung gleichermaßen.
Besonders relevant sind die neuen Definitionen von Format-, Geschäftsregel- und Inhaltsfehlern, die Klarstellungen zu Berichtigung und Leistungsänderung (§17 UStG) sowie die Regeln zur elektronischen Verarbeitung, Aufbewahrung und Systemanforderungen.
Doch mit dem Schreiben wird auch deutlich:
-Die E-Rechnung ist nur der Anfang.
Der nächste Schritt ist der Aufbau eines nationalen, interoperablen digitalen Meldesystems zur Umsatzsteuer.
Mit dem neuen BMF-Schreiben liegen nun die dringend erwarteten Klarstellungen vor, die der Wirtschaft und den Anbietern helfen, die Umstellung auf die E-Rechnung geordnet vorzubereiten. Jetzt gilt es, den nächsten Schritt entschlossen zu gehen – hin zu einem praxistauglichen, interoperablen und sicheren Meldesystem.

