Wohnungsbauprämie: Bekanntmachung der Vordruckmuster 2025 (BMF)

Das BMF hat die Vordruckmuster für den Antrag auf Wohnungsbauprämie für 2025 nebst entsprechenden Erläuterungen bekannt gegeben.

Hintergrund: Nach § 4 Absatz 2 Wohnungsbau-Prämiengesetz (WoPG) vom 30.10.1997 (BGBl I, Seite 2678) ist der Antrag auf Wohnungsbauprämie nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck zu erstellen.

Hierzu führt das BMF weiter aus:

  • Die Vordrucke können auch maschinell hergestellt werden, wenn sie sämtliche Angaben in der gleichen Reihenfolge enthalten.
  • Abweichende Formate sind zulässig; die Erklärung zu den Einkommensverhältnissen kann hervorgehoben oder auf sie auffallend hingewiesen werden.
  • Maschinell erstellte Anträge für Aufwendungen i. S. d. § 2 Absatz 1 Nummer 2 bis 4 WoPG brauchen nicht handschriftlich von dem Unternehmen unterschrieben werden.
  • Die Beantragung der Wohnungsbauprämie für Bausparbeiträge (§ 2 Absatz 1 Nummer 1 WoPG) kann auch auf elektronischem Wege erfolgen, sofern ein zulässiges elektronisches Antragsverfahren von der Bausparkasse angeboten wird (Randnummern 8 und 9 der Erläuterungen).

Hinweise:

Die Antragsformulare auf Wohnungsbauprämie 2025 werden im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.

Die Vordruckmuster für den Antrag auf Wohnungsbauprämie für Bausparbeiträge (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 WoPG) und für den Antrag auf Wohnungsbauprämie für Aufwendungen i.S.d. § 2 Abs. 1 Nr. 2 bis 4 WoPG sind auf der Homepage des BMF veröffentlicht.

Quelle: BMF online (lb)