Standardisierte Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen nach § 13a Abs. 3 S. 4 EStG (BMF)
Das BMF hat die Vordrucke der Anlage 13a sowie die Vordrucke für die Sonder- und Ergänzungsrechnungen für Mitunternehmerschaften und die dazugehörigen Anleitungen für das Jahr 2025 bekannt gegeben (BMF, Schreiben v. 18.9.2025 – IV D 4 – S 2149/00010/012/054).
Hierzu führt das BMF weiter aus:
- Der amtlich vorgeschriebene Datensatz, der nach § 13a Abs. 3 S. 4 EStG in Verbindung mit § 87a Abs. 6 AO durch Datenfernübertragung authentifiziert zu übermitteln ist, wird nach § 87b Absatz 2 AO im Internet unter www.elster.de zur Verfügung gestellt.
- Für die elektronische authentifizierte Übermittlung ist eine Registrierung notwendig. Diese ist sowohl über Mein ELSTER (www.elster.de) als auch über Software anderer Anbieter (www.elster.de/elsterweb/softwareprodukt) möglich.
- Der Registrierungsvorgang kann abhängig von der Registrierungsmethode bis zu zwei Wochen in Anspruch nehmen.
- Die Anlage AV13a sowie bei Mitunternehmerschaften die entsprechenden Anlagen sind notwendiger Bestandteil der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen.
- Auf Antrag kann das Finanzamt zur Vermeidung unbilliger Härten auf die Übermittlung der standardisierten Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung verzichten. § 150 Abs. 8 AO findet hierbei entsprechende Anwendung. Für die Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen sind in diesen Fällen die Papiervordrucke der Anlage 13a zu verwenden (§ 13a Abs. 3 S. 5 und 6 EStG).
Hinweis:
Die Vordrucke stehen auf der Homepage des BMF zur Verfügung. Eine Aufnahme in die Datenbank erfolgt in Kürze.

