beSt | Gewährung von Wiedereinsetzung bei Klageerhebung per Telefax vor Zugang des Erstregistrierungsbriefs (BFH)

Wenn ein Steuer­berater in der Über­gangs­zeit zwischen der erst­maligen Anwend­bar­keit der gesetz­lichen Rege­lungen über das beson­dere elek­tro­nische Steuer­berater­post­fach – beSt (1.1.2023) und dem späte­ren tat­säch­lichen Erhalt des für ihn bestimm­ten Erst­registrie­rungs­briefs eine Klage noch per Tele­fax erhebt, weil er ent­sprechend dem Inhalt der Ver­laut­barun­gen der Steuer­berater­kammern davon aus­geht, dass eine Nutzungs­pflicht erst nach Zugang des Erst­registrie­rungs­briefs besteht, kann eine solche Klage jeden­falls unter den Vor­aus­setzun­gen einer Wieder­einset­zung zuläs­sig sein (An­schluss an BVerfG, Beschluss v. 23.6.2025 – 1 BvR 1718/24: BFH, Urteil v. 6.8.2025 – X R 13/23; veröf­fent­licht am 4.9.2025).

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