beSt | Gewährung von Wiedereinsetzung bei Klageerhebung per Telefax vor Zugang des Erstregistrierungsbriefs (BFH)
Wenn ein Steuerberater in der Übergangszeit zwischen der erstmaligen Anwendbarkeit der gesetzlichen Regelungen über das besondere elektronische Steuerberaterpostfach – beSt (1.1.2023) und dem späteren tatsächlichen Erhalt des für ihn bestimmten Erstregistrierungsbriefs eine Klage noch per Telefax erhebt, weil er entsprechend dem Inhalt der Verlautbarungen der Steuerberaterkammern davon ausgeht, dass eine Nutzungspflicht erst nach Zugang des Erstregistrierungsbriefs besteht, kann eine solche Klage jedenfalls unter den Voraussetzungen einer Wiedereinsetzung zulässig sein (Anschluss an BVerfG, Beschluss v. 23.6.2025 – 1 BvR 1718/24: BFH, Urteil v. 6.8.2025 – X R 13/23; veröffentlicht am 4.9.2025).

