Gewerbliche Tätigkeit bei bloßer Übernahme der Kosten der Erschließung eines land- und forstwirtschaftlichen Grundstücks

Die bloße Über­nahme der Kosten der Er­schlie­ßung eines land- und forst­wirt­schaft­lichen Grund­stücks auf­grund eines Ver­trags mit dem von der Gemeinde beauf­tragten Er­schlie­ßungs­träger führt nicht zu einer gewerb­lichen Tätig­keit (BFH, Urteil v. 14.5.2025 – VI R 9/23; veröf­fent­licht am 4.9.2025).