Widerlegbare Vermutung der Einkünfteerzielungsabsicht bei unentgeltlicher Bürgschaft

Die Einkünfte­erzie­lungs­absicht für Ver­luste aus dem Aus­fall einer Bürg­schafts­regress­forde­rung ist bei einer unent­gelt­lichen Bürg­schafts­über­nahme unter fremden Drit­ten wider­legbar zu vermu­ten. Sie ist grund­sätz­lich erst dann wider­legt, wenn die Bürg­schaft ohne jeg­lichen wirt­schaft­lichen Hinter­grund hinge­geben worden ist (BFH, Urteil v. 1.7.2025 – VIII R 3/23; veröf­fent­licht am 4.9.2025).