Alle wichtigen Steuer-Infos für Influencer und Content-Creator jetzt online (FinMin)
Die Finanzverwaltung NRW hat hinsichtlich der steuerlichen Pflichten von Influencern und Content-Creatoren alle wichtigen Informationen gebündelt und auf einer zentralen Website veröffentlicht.
Hintergrund: Einnahmen aus Influencer-Tätigkeiten, wie Geldbeträge oder Sachleistungen wie Produkte, Gutscheine oder Geschenke sind steuerpflichtig. Die Website der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen erklärt Schritt für Schritt, welche Pflichten bestehen, wie Steuerarten voneinander abzugrenzen sind und welche Fristen eingehalten werden müssen.
Hierzu führt die Finanzverwaltung NRW u.a. weiter aus:
- Die neue Informationsseite liefert praxisnahe Hinweise zu allen steuerlich relevanten Themen: von der Einkommen- und Gewerbesteuer über die Umsatzsteuer bis hin zu den verschiedenen Arten von Einnahmen wie Sponsorings, Produktplatzierungen, Merchandise-Verkäufen oder Preisgeldern.
- Sie richtet sich sowohl an Einsteiger als auch an bereits im Business aktive Content-Creator. Ziel ist es, die Branche frühzeitig zu unterstützen, Rechtssicherheit zu schaffen und so einen erfolgreichen Karriereweg zu begleiten.
- Die Informationsseite enthält kompakte Texte, Erklärvideos, Links zu weiterführenden Angeboten sowie praktische Hinweise zur Zusammenarbeit mit dem Finanzamt.
Hinweis:
Die Steuer-Infos für Influencer und Content-Creator finden Sie unter finanzamt.nrw.de/Influencer.

