Vordruck für die Umsatzsteuer-Sonderprüfung (BMF)
Das BMF hat den bundeseinheitlichen Vordruck für die Umsatzsteuer-Sonderprüfung – Vordruckmuster USt 7 A aktualisiert (BMF, Schreiben v. 22.7.2025 – III C 5 – S 7420-a/00005/001/070).
Das aktualisierte Vordruckmuster ist spätestens mit Bekanntgabe dieses Schreibens im Bundessteuerblatt Teil I anzuwenden. Der Vordruck ist auf der Grundlage des unveränderten Vordruckmusters zu erstellen.
Folgende Abweichungen sind zulässig:
- Der Vordruck kann bei Anwendung von IT-Programmen in verkürzter Form ausgegeben werden, indem im Einzelfall nur die für die Prüfung relevanten Teile des Vordrucks ausgedruckt werden.
- Von dem Vordruck kann abgewichen werden, soweit dies aus organisatorischen oder technischen Gründen erforderlich ist.
Hinweis:
Das Schreiben mit dem Vordruckmuster ist auf der Webseite des BMF veröffentlicht.
Quelle: BMF, Schreiben v. 22.7.2025 – III C 5 – S 7420-a/00005/001/070;

