September 2025: Interessante Änderungen und Neuerungen

Im September 2025 treten in Deutschland nicht gerade viele Gesetzesänderungen in Kraft.

Doch auch abseits von Normen gibt es interessante Neuigkeiten und Änderungen im ersten Herbstmonat des laufenden Jahres.

 

Bundesweiter Warntag am 11. September 2025

Am 11. September 2025 findet erneut der bundesweite Warntag statt.

Um 11 Uhr werden sämtliche Warnsysteme getestet – Sirenen, Radiodurchsagen, Warn-Apps und sogar Push-Nachrichten auf Smartphones.

Ziel ist, die Bevölkerung auf Notfälle vorzubereiten und Schwachstellen in den Alarm- und Meldeketten zu erkennen.

Jeder sollte prüfen, ob Warn-Apps und Geräte funktionsfähig sind und Zugang zu aktuellen Informationen besteht.

 

EU-Data-Act: Transparenz bei vernetzten Geräten

Ab dem 12. September 2025 tritt der EU-Data-Act in Kraft.

Hersteller von vernetzten Geräten – etwa Smart-TVs, Haushaltsgeräte, Fitness-Tracker, E-Bikes und vernetzte Autos – sind dann verpflichtet, offen darzulegen, welche Daten durch ihre Produkte erfasst werden und wie Verbraucher darauf zugreifen können.

Die Maßnahme dient der Transparenz und dem besseren Schutz der privaten Daten der Nutzer.

 

Kommunalwahlen in NRW

Die Kommunalwahlen in NRW finden am 14. September statt.

Unser Motto hierzu: Nur wer wählt, kann Veränderungen bewirken!

 

Oktoberfest beginnt schon im September

Das Oktoberfest 2025 startet am Samstag, den 20. September, und endet am Sonntag, den 5. Oktober 2025.

Eine Maß Bier kostet auf dem Oktoberfest 2025 zwischen 14,50 EUR und 15,80 EUR, je nach Festzelt.

Die Preise liegen damit durchschnittlich rund 3,5% über dem Vorjahr.

 

Bargeldloses Bezahlen greift auch auf dem Oktoberfest um sich

Ein erstes Zelt auf dem Oktoberfest (ab dem 20. September) macht Schluss mit Scheinen und Münzen: Die „Münchner Stubn“ stellt komplett um und will keine Münzen und Geldscheine mehr annehmen als Bezahlung für Maß und Hendl.

Noch ist Bargeld das gängigste Zahlungsmittel auf dem größten Volksfest der Welt, wie das zuständige Münchner Wirtschaftsreferat betont.

Weitere Neuheiten: An Samstagen, Sonntagen und am Feiertag dürfen die Wirte ab 15.00 Uhr zusätzlich zehn Prozent der Plätze für Einheimische reservieren.

 

Interessante Events und Festivals im September 2025

GLÜCKSGEFÜHLE Festival am Hockenheimring

Von 11. bis 14.09. bietet das Festival ein vielfältiges Musikprogramm und zieht Zehntausende Besucher an.

Glemseck 101 (5.–7. September / Leonberg)

Deutschlands größtes Motorrad- und Custombike-Festival mit Live-Musik, Showrennen.

Kaarst Total Stadtfest (5.–7. September)

Das Familienstadtfest mit Konzerten, Aktionen und Straßenkunst zählt zu den größten in NRW.

Tag der Sachsen (5.–7. September / Sebnitz)

Das Landesfest in Sachsen ist Treffpunkt für Vereine und Besucher aus ganz Sachsen mit Festumzug und Bühnenprogramm.

Berliner Staudenmarkt und Berlin Art Week

Kunst- und Kulturinteressierte kommen in der Hauptstadt auf ihre Kosten, u.a. bei der Berlin Art Week mit internationalen Ausstellungen.

 

Netflix verspricht neue Folgen im September 2025

Neu auf Netflix im September 2025 werden neue Folgen “Wednesday” sein und auch Charlie Sheen soll in einer Doku zu Wort kommen.

 

 

Ende der Sommerferien im September 2025

Im September enden die Sommerferien in folgenden Bundesländern: Berlin, Brandenburg, Baden-Württemberg und Bayern.

Die genauen Termine sind: 

Berlin: 6. September

Brandenburg: 26. September

Baden-Württemberg: 13. September

Bayern: 15. September

 

Ende Sommerpause Bundestag im September 2025

Der Bundestag kommt nach der Sommerpause 2025 erstmals wieder in der Woche vom 8. bis 12. September zusammen.

 

Übergangsfrist für die Heizkostenabrechnung von Wärmepumpen läuft aus

Mit der Novelle der Heizkostenverordnung wurde bereits zum 1. Oktober 2024 das sogenannte Wärmepumpenprivileg abgeschafft.

Bis dahin konnten Vermieter in Mehrfamilienhäusern mit zentralen Wärmepumpen die Heizkosten ohne individuelle Verbrauchsmessung noch pauschal oder nach Wohnfläche abrechnen.

Seit Inkrafttreten der neuen Regelung gilt jedoch: Heizkosten für Wärmepumpen in Mehrfamilienhäusern müssen verbrauchsabhängig abgerechnet werden.

Vermieter sind daher verpflichtet, geeignete Messeinrichtungen zu installieren.

Für die Nachrüstung läuft aktuell eine Übergansfrist bis zum 30. September 2025.

Spätestens ab diesem Stichtag müssen die gesetzlich vorgeschriebenen Messsysteme in Betrieb sein.

Eine pauschale Umlage ist dann nicht mehr zulässig.

Betroffen sind ausschließlich zentrale Wärmepumpenanlagen, die mehrere Wohneinheiten versorgen. Ziel der Regelung ist mehr Transparenz und ein stärkerer Anreiz zum sparsamen Heizen.

Wichtig für Vermieter: Jetzt handeln!

Wer noch keine Zähler installiert hat, sollte dies umgehend nachholen, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Du hast Anspruch auf eine klare, verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung.

Dazu gehört auch das Recht auf Einsicht in Abrechnungsunterlagen und Messergebnisse. Sollten Abrechnungen unklar sein, kannst du sie anfechten.

 

Radikalschnitte bei Bäumen und Hecken sind noch bis 30. September verboten

Falls du Laub- oder Nadelbäume, Gebüsche oder Hecken zurückschneiden oder ganz entfernen möchtest, musst du damit noch bis Ende September warten.

§ 39 im Bundesnaturschutzgesetz verbietet zwischen dem 1. März und dem 30. September die Radikalschnitte, damit brütende Vögel und ihre Nester geschützt werden.

Form- und Pflegeschnitte sind hingegen das ganze Jahr über erlaubt.

Doch auch hier gilt: Achte auf vorhandene Nester und versuche sie zu schonen!

 

Rentenauszahlung September 2025: Wichtige Termine und Details

Die Auszahlung der gesetzlichen Rente erfolgt grundsätzlich am letzten Bankarbeitstag des Monats.

Für September 2025 ist Auszahlungstag Dienstag, der 30.09.2025.

Sollte dieser Tag durch ein Wochenende oder einen Feiertag beeinflusst sein, erfolgt die Auszahlung am letzten vorhergehenden Werktag.

Die monatliche Überweisung ist wie immer sicher durch die Deutsche Rentenversicherung und die Banken organisiert.

Wer die Rente vorschüssig erhält, bekommt die Zahlung bereits Ende August, am Freitag, den 29.08.2025 für September.

Für Rentner, die erst im Laufe des Monats erstmals eine Rentenzahlung erhalten, kann sich der Auszahlungstermin leicht verschieben.

 

Rentenerhöhung Juli 2025: Auswirkungen im September

Die Rentenerhöhung 2025 wurde zum 1. Juli umgesetzt.

Rentner erhalten seitdem 3,74 % mehr Rente – der aktuelle Rentenwert liegt nun bundesweit bei 40,79 Euro pro Rentenpunkt.

Die vollständige Auszahlung des neuen Betrags kann sich je nach Zahlungsmodus und Pflegeversicherungsbeiträgen bis August oder September verzögern, da im Juli rückwirkend erhöhte Pflegeversicherungsbeiträge eingezogen wurden.

Ab September landet bei den meisten die endgültig erhöhte Rente auf dem Konto.

Beispiel:
Wer bislang eine Rente von 1.500 Euro brutto bezog, erhält seit Juli etwa 1.556 Euro brutto.

Im Juli und August wurde einmalig der höhere Pflegeversicherungsbeitrag für das gesamte Halbjahr verrechnet – ab September erfolgt die Auszahlung wie gewohnt ohne zusätzliche Abzüge, und die Rentenerhöhung kommt vollständig an.

 

Rentenzuschlag: Zahlung im September und Integration ab Dezember 2025

Auch im September 2025 erhalten bestimmte Gruppen von Erwerbsminderungsrentnern einen Rentenzuschlag.

Anspruchsberechtigt sind unter anderem diejenigen, deren Rentenbeginn zwischen 2001 und 2018 lag und deren Rente am 30. Juni 2024 bestand.

Die Auszahlung erfolgte im September 2025 sowie weiter – als separate Zahlung – zwischen dem 10. und 20. eines Monats.

Der Zuschlag beträgt bis zu 7,5% der Nettorente und kann mehrere Dutzend Euro monatlich ausmachen.

Die Zahlung als gesonderter Zuschlag gilt nur bis November 2025.

Ab Dezember 2025 wird der Zuschlag dann als fester Bestandteil in die reguläre Monatsrente integriert und nicht mehr separat ausgewiesen.

Wer den Zuschlag erhält, sollte deshalb ab Herbst 2025 besonders aufmerksam die Kontoauszüge und Bescheide kontrollieren.

 

Neue Renteneintritte im September 2025

Ab September 2025 gibt es, wie jedes Jahr, für bestimmte Jahrgänge die erstmalige Möglichkeit, regulär oder vorzeitig in Rente zu gehen.

Regelaltersrente: In diesem Jahr betrifft das vorrangig die Jahrgänge 1959.

Nach Erreichen der Regelaltersgrenze und Erfüllung der Mindestversicherungszeit können diese Versicherten nun eine Altersrente erhalten.

Und zwar können die Geburtsjahrgänge vom 02.06.1959 bis 01.07.1959 mit 66 Jahren und 2 Monaten in Rente ohne Abschlag gehen.

Altersrente für langjährig Versicherte: Wer die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt und 1962 geboren wurde, kann ab September 2025 vorzeitig und mit Abschlägen in Rente gehen.

Die Geburtsjahrgänge vom 02.08.1962 bis 01.09.1962 können mit 63 Jahren und 13,2 Prozent Abschlag in Rente gehen.

Altersrente für besonders langjährig Versicherte: Versicherte mit 45 Beitragsjahren und entsprechendem Geburtsdatum vom 02.02.1961 bis 01.03.1961 können mit 64 Jahren und 6 Monaten vorzeitig in Rente gehen – ohne Abschläge.

Altersrente für schwerbehinderte Menschen: schwerbehinderte Menschen mit einem GdB von mindestens 50, die (einschließlich) zwischen dem 02.10.1963 und 01.11.1963 geboren sind, können mit 61 Jahren und 10 Monaten mit 10,8 Prozent Abschlag im September 2025 in Rente gehen.

Jede Form des Renteneintritts erfordert einen Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung.

Die Rentenversicherung gibt auf ihrer Website und telefonisch jederzeit Auskunft zu individuellen Berechnungen.

 

Steuererklärung für Rentner: Fristen im September 2025

Wer als Rentner zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet ist, musste für das Steuerjahr 2024 die Steuererklärung spätestens am 31. Juli 2025 einreichen.

Wer einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein beauftragt hat, hat mehr Zeit, und zwar bis zum 2. Juni 2026.

Sofort handeln, falls die Frist versäumt wurde. Sofort im September die Steuererklärung beim Finanzamt einreichen – oder einen Steuerberater beauftragen.

Freiwillige Steuererklärungen für Vorjahre sind weiterhin bis zu vier Jahre rückwirkend möglich. Rentner, die Grundrente beziehen, sind meist nicht zur Steuererklärung verpflichtet, können sie aber freiwillig machen, um eventuelle Nachzahlungen oder Korrekturen zu erhalten.

 

Pflegeversicherung 2025: Beitragsanpassung und Auswirkungen

Der Beitrag zur Pflegeversicherung ist zum Jahresbeginn 2025 um 0,2 Prozentpunkte gestiegen.

Der Pflegebeitrag liegt seit Januar bei 3,6% statt 3,4% der Bruttorente.

Da viele Rentner die Beiträge im ersten Halbjahr noch mit dem alten Satz gezahlt haben, wurde der rückwirkend entstandene Mehrbetrag im Juli und August 2025 gesammelt abgezogen.

Ab September erfolgt der korrekte Abzug – die monatlichen Belastungen sind wieder kalkulierbar.

 

Wichtige praktische Tipps für (angehende) Rentner im September 2025

Zahlung kontrollieren: Prüfe ab dem 30. September (bzw. 29. August), ob die Rentenzahlung korrekt auf dem Konto eingegangen ist.

Wer steuerpflichtig ist, sollte sofort handeln und die Steuererklärung abgeben oder sich Unterstützung beim Steuerberater holen.

Bescheide und Kontoauszug prüfen: Im Zusammenhang mit Rentenzuschlag, Pflegeversicherungsbeitrag und Rentenerhöhung auf genaue Angaben achten.

Renteneintritt vorbereiten: Frühzeitig alle nötigen Unterlagen bei der Rentenversicherung einreichen – Beratung telefonisch oder online in Anspruch nehmen.

 

Spotify erhöht Preise für Premium-Abos

Spotify hebt ab September 2025 die Preise für seine Premium-Abos an.

Das Einzelabo kostet künftig 11,99 Euro statt wie bisher 10,99 Euro.

Auch die Duo- und Familienabos sind von der Preiserhöhung betroffen.

Der Streaming-Dienst begründet diesen Schritt mit Investitionen in neue Funktionen und Inhalte, um das Nutzererlebnis weiter zu verbessern.

 

Neuer Bahnchef und neue Strategien

Die deutsche Bahn steht vor einem Neustart: Bahnchef Richard Lutz verabschiedet sich von der deutschen Bahn und Verkehrsminister Patrick Schneider will am 22. September nicht nur den Nachfolger präsentieren, sondern gleich dazu eine neue Strategie.

Ziel ist es, dass die deutsche Bahn pünktlicher, moderner und effizienter wird.

 

Deadline 30. September 2025 für Anerkennungen ausländischer Berufsqualifikationen

Wer einen Antrag auf Anerkennung seiner im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen bis spätestens 31. Dezember 2024 gestellt hat, kann für Kosten wie Übersetzungen, Beglaubigungen oder Anpassungsqualifizierungen, eine finanzielle Förderung beantragen, jedoch muss die Abrechnung dieser Kosten bis spätestens 30. September 2025 eingereicht werden, sonst erlischt der Anspruch auf Erstattung.

 

Sozialstaatskommission startet

Am 1. September 2025 nimmt laut Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas die Bund-Länder-Kommission zur Reform des Sozialstaats ihre Arbeit auf.

Ziel ist es, Vorschläge zur Zusammenlegung von Sozialleistungen, Vereinfachung der Rechtslage und eine einheitlichere Definition von Einkommen zu erarbeiten.

Erste Ergebnisse sollen noch im Laufe dieses Jahres präsentiert werden.