Wettbewerbsrecht: Arzneimittelpreisbindung gegenüber einer im EU-Ausland ansässigen Versandapotheke

Die in § 78 Abs. 1 Satz 4 AMG a.F. vorgesehene Arzneimittelpreisbindung ist gegenüber Versandapotheken, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union ansässig sind, nicht anwendbar. Daher kann die seinerzeit erfolgte Gewährung von Bonusprämien bei der Ausgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel durch eine in den Niederlanden ansässige Versandapotheke nicht als unlauter verboten werden (BGH, Urteil v. 17.7.2025 – I ZR 74/24).