GoBD-Neufassung veröffentlicht – Fokus E-Rechnung!

Mit heutigem Datum ist die 𝟮. Ä𝗻𝗱𝗲𝗿𝘂𝗻𝗴 𝗱𝗲𝗿 𝗚𝗼𝗕𝗗 auf der Seite des BMF erschienen. Die neuen Vorgaben bringen wichtige Anpassungen rund um die 𝗘-𝗥𝗲𝗰𝗵𝗻𝘂𝗻𝗴:

 

-Erfassungsgerechte Aufbereitung von 𝗕𝘂𝗰𝗵𝘂𝗻𝗴𝘀𝗯𝗲𝗹𝗲𝗴𝗲𝗻

(Klarstellende Formulierungen)

-𝗔𝘂𝗳𝗯𝗲𝘄𝗮𝗵𝗿𝘂𝗻𝗴 (Unterscheidung bildliche und inhaltliche

Übereinstimmung)

-𝗔𝘂𝗳𝗯𝗲𝘄𝗮𝗵𝗿𝘂𝗻𝗴 (Umgang mit Hybridformaten) – Aufbewahrung (Abstellung auf Inhalt und Funktion)

-𝗘𝗹𝗲𝗸𝘁𝗿𝗼𝗻𝗶𝘀𝗰𝗵𝗲 𝗔𝘂𝗳𝗯𝗲𝘄𝗮𝗵𝗿𝘂𝗻𝗴 (Konkretisierung Konvertierung, insbesondere Hybridformate)

-𝗠𝗮𝘀𝗰𝗵𝗶𝗻𝗲𝗹𝗹𝗲 𝗔𝘂𝘀𝘄𝗲𝗿𝘁𝗯𝗮𝗿𝗸𝗲𝗶𝘁 (Konkretisierung zu

ZUGFeRD)

-𝗗𝗮𝘁𝗲𝗻𝘇𝘂𝗴𝗿𝗶𝗳𝗳 (Konkretisierung mittelbarer Datenzugriff)

 

𝗪𝗶𝗰𝗵𝘁𝗶𝗴: 𝗗𝗶𝗲 𝗡𝗲𝘂𝗳𝗮𝘀𝘀𝘂𝗻𝗴 𝗱𝗲𝗿 𝗚𝗼𝗕𝗗 𝗴𝗲𝗹𝘁𝗲𝗻

𝗮𝗯 𝗱𝗲𝗺 𝟭𝟰. 𝗝𝘂𝗹𝗶 𝟮𝟬𝟮𝟱 𝘂𝗻𝗱 𝘀𝗶𝗻𝗱 𝗱𝗮𝗺𝗶𝘁 𝗮𝗯 diesem Stichtag anzuwenden.