Das ist neu im August 2025

Ob Streaming, Online-Banking, Passwortsicherheit oder Einkauf im Supermarkt – im August 2025 stehen zahlreiche Veränderungen an, die Millionen Menschen in Deutschland direkt betreffen.

Große Namen wie Amazon, Microsoft, die Deutsche Bank und Lidl modernisieren ihre Angebote, setzen neue Technologien ein oder stellen bestehende Dienste ein.

Auch die EU greift mit neuen Sicherheitsregeln in den Alltag ein – besonders bei internetfähigen Geräten.

Massive Steuererleichterungen für Investitionen und E-Autos, niedrigere Körperschaftssteuer, schnelleres Internet und weniger Funklöcher.

Wir fassen die wichtigsten Änderungen und Neuerungen zusammen – und verraten, worauf ihr euch jetzt einstellen müsst.

 

Amazon stellt Freevee ein

Amazon wird seine kostenlose Streaming-App Freevee im August 2025 endgültig einstellen, nachdem dies bereits im November 2024 angekündigt wurde.

Die Inhalte verschwinden jedoch nicht, sondern werden künftig direkt in die Prime Video-App integriert – kostenlos und ohne Abo, aber mit Werbung.

 

Microsoft Authenticator verliert Passwortfunktionen

Microsoft entfernt nach und nach die Passwortspeicherung und Autofill-Funktion aus der Authenticator-App.

Ab August 2025 sind alle gespeicherten Passwörter nicht mehr zugänglich.

Wer seine Daten nicht vorher sichert oder überträgt, verliert sie dauerhaft.

Die App konzentriert sich künftig wieder ausschließlich auf Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA).

Hintergrund ist Microsofts Strategiewechsel hin zu Passkeys, einer sicheren, passwortlosen Anmeldemethode.

 

Deutsche Bank startet neues Online-Banking

Ab dem 25. August 2025 führt die Deutsche Bank eine umfassende Überarbeitung ihres Online-Bankings und der App durch – mit modernem Design, neuen Funktionen und einem neuen Login-Verfahren.

Im Fokus steht die Einführung der „Deutsche Bank ID“, die die Kontonummer ersetzt.

Auch die Finanzübersicht wird individueller, etwa mit einem Gesamtsaldo über alle Produkte. Die photoTAN ersetzt das mobileTAN-Verfahren, das am 15. August abgeschaltet wird.

Alternativ ist das neue Sicherheitsverfahren „BestSign“ verfügbar.

 

Neue EU-Sicherheitsregeln für Funkgeräte

Ab dem 1. August 2025 gelten in der EU neue Cybersicherheitsvorgaben für alle Geräte mit Funkverbindung – etwa Smartphones, Tablets, Smartwatches, smarte Haushaltsgeräte oder vernetztes Spielzeug.

Hersteller und Händler müssen künftig nachweisen, dass ihre Produkte gegen Hackerangriffe, Datenmissbrauch und unbefugten Zugriff geschützt sind.

Pflicht sind z. B. sichere Passwörter, verschlüsselte Verbindungen und Update-Mechanismen.

Nur dann dürfen Geräte das CE-Kennzeichen tragen und verkauft werden.

Eine Prüfung durch eine offizielle Stelle ist nicht zwingend nötig – Selbstzertifizierung ist erlaubt, stichprobenartig kontrolliert von der Bundesnetzagentur.

Ziel ist es, die IT-Sicherheit im Alltag zu erhöhen – besonders bei sensiblen Geräten für Kinder oder mit Bezahlfunktion.

Die neuen Vorgaben basieren auf der überarbeiteten EU-Richtlinie „Radio Equipment Directive (RED)“.

 

Lidl führt digitalen Pfandbon bundesweit ein

Ab dem 4. August 2025 bietet Lidl deutschlandweit den digitalen Pfandbon an.

Kundinnen und Kunden können ihre Pfandbeträge direkt in der Lidl Plus-App speichern und an der Kasse automatisch einlösen – Papierbons sind nicht mehr nötig.

Das neue System soll Zeit sparen, ist nachhaltiger und reduziert den Papierverbrauch.

Wer möchte, kann aber weiterhin einen klassischen Bon ausdrucken lassen.

Lidl ist damit der erste große Händler in Deutschland, der diese Funktion flächendeckend einführt.

 

Papier-Passfotos vor dem Aus: Ab August 2025 nur noch digital

Ab dem 1. August 2025 sind klassische Papier-Passfotos nicht mehr zulässig.

Dann dürfen Pass- und Ausweisstellen in Deutschland ausschließlich digitale Passbilder akzeptieren – über einen QR-Code, der z. B. bei Fotografen, dm-Filialen oder direkt beim Bürgeramt erstellt wird.

Das neue Verfahren ist bundesweit technisch einsatzbereit.

Fototerminals in Behörden werden ebenfalls weiter ausgebaut.

Wer künftig einen Ausweis beantragt, muss also vorher ein digitales Foto anfertigen lassen – sonst gibt’s keinen neuen Ausweis.

 

„Investitionsbooster“: Steuerentlastungen und Anreize für Anschaffungen

Mitte Juli hat der Bundesrat den sogenannten Investitionsbooster beschlossen.

Das Sofortprogramm soll das Wirtschaftswachstum ankurbeln – und bringt viele Steuererleichterungen mit sich, von denen auch kleine Unternehmen profitieren können.

Wer in Maschinen und Geräte investiert, kann im Jahr der Anschaffung 30 Prozent der Kosten von der Steuer abschreiben – in den beiden folgenden Jahren noch einmal 30 Prozent vom verbleibenden Restwert.

Bei dieser sogenannten degressiven Abschreibung können Unternehmen Anschaffungskosten mit ihrem Gewinn verrechnen und somit ihre Abgaben reduzieren.

Damit sollen sie schneller wieder Geld zur Verfügung haben.

Die Regelung gilt für Anschaffungen zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027.

E-Mobilität: Wer für den eigenen Betrieb Elektrofahrzeuge kauft, kann 75 Prozent der Anschaffungskosten abschreiben.

Das gilt für Neuanschaffungen zwischen dem 30. Juni 2025 und dem 31. Dezember 2027.

Bislang lag die Preisgrenze für die steuerliche Förderung bei 70.000 Euro pro elektrischem Dienstfahrzeug, sie steigt nun auf 100.000 Euro.

Die Körperschaftssteuer wird gesenkt – allerdings erst ab 2028. Aktuell liegt die Körperschaftssteuer bei 15 Prozent, ab 2028 soll sie fünf Jahre lang jährlich um einen Prozentpunkt sinken.

Die Gesamtsteuerbelastung für Unternehmen soll damit bis 2032 von 30 Prozent auf 25 Prozent sinken.

Die Forschungszulage wird ausgeweitet: Unternehmen, die in Forschung und Entwicklung investieren, profitieren zwischen 2026 und 2030 von einer höheren Bemessungsgrenze.

Diese steigt von 10 auf 12 Millionen Euro pro Jahr.

Die Regelungen treten am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft, voraussichtlich im Laufe des Augusts.

 

Modernere Lehrpläne

Ab dem 1. August gelten für mehrere Ausbildungsberufe neue Ausbildungsverordnungen.

Die Lehrpläne von Azubis wurden modernisiert, um sie an aktuelle Entwicklungen in den Berufen anzupassen.

Die Ausbildung zum Fotografen oder zur Fotografin etwa basierte noch auf Regelungen von 2009 – und wird jetzt um Inhalte wie Künstliche Intelligenz, moderne Animationstechnik und Bewegbildproduktion erweitert.

 

Änderungen betreffen – neben den Fotografen – folgende Ausbildungen:

  • Floristinnen und Floristen
  • Kaufleute im Büromanagement
  • Schornsteinfegerinnen und Schornsteinfeger
  • Justizfachangestellte
  • Gold- und Silberschmiedinnen und -schmiede
  • Edelsteinfasserinnen und -fasser

und Gesetzesänderungen für Verbraucherinnen und Verbraucher

Ausbau des Mobilfunknetzes

Schluss mit Funklöchern und lahmem Internet?

Der schnellere Ausbau von Mobilnetzen und Glasfaser hat nun im neuen Telekommunikationsgesetz Priorität.

Genehmigungen für die Verlegung von Glasfaserkabeln und den Bau von Mobilfunkmasten sollen schneller erteilt werden.

Widersprechen sich die Interessen – etwa des Natur- oder des Denkmalschutzes – haben schnelleres Internet und flächendeckendes Mobilfunknetz bis 2030 Vorrang.

Auch dieses Gesetz tritt am Tag nach Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft.

 

Neues Ladenschlussgesetz in Bayern

Mit dem neuen bayerischen Ladenschlussgesetz, das am 1. August 2025 in Kraft tritt, wird der rechtliche Rahmen für die Ladenöffnungszeiten im Freistaat umfassend modernisiert.

Das Gesetz trägt insbesondere dem Wunsch nach flexibleren Regelungen in Tourismusregionen Rechnung.

Verkaufsstellen in Kur-, Erholungs- und Ausflugsorten erhalten künftig erweiterte Möglichkeiten für die Öffnung an Sonn- und Feiertagen.

Zugleich sorgt der Gesetzgeber für mehr Klarheit bei Ausnahmen und Genehmigungsvoraussetzungen.

Für den stationären Handel bedeutet das mehr Gestaltungsfreiheit, aber auch eine größere Verantwortung im Umgang mit lokaler Nachfrage, Personalplanung und rechtlichen Spielräumen.

 

EU-Batterieverordnung

Mit dem Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) wird am 18. August 2025 die EU-Batterieverordnung in deutsches Recht überführt.

Damit treten erweiterte Pflichten für Hersteller, Importeure und Vertreiber in Kraft.

Künftig müssen Batterien über besser erkennbare und standardisierte Kennzeichnungen verfügen.

Das Gesetz schreibt außerdem vor, dass Akkus in tragbaren Geräten leichter entnehmbar und ersetzbar sein müssen, um die Reparaturfähigkeit zu verbessern und Elektroschrott zu reduzieren.

Darüber hinaus werden die Anforderungen an Rücknahmesysteme konkretisiert.

Händler sind verpflichtet, Rückgabemöglichkeiten umfassend zu kommunizieren und Rücknahmestellen technisch entsprechend auszustatten.

Für Verbraucher wird die Rückgabe transparenter, aber auch verbindlicher.

 

KI-Verordnung der EU

Am 2. August 2025 beginnt die zweite Umsetzungsphase der europäischen KI-Verordnung.

Im Mittelpunkt stehen sogenannte Foundation-Modelle, darunter auch groß angelegte Sprach- und Multimodell-KI.

Anbieter müssen künftig offenlegen, wie ihre Systeme trainiert wurden, welche Risiken bestehen und welche Mechanismen zur Vermeidung von Missbrauch implementiert sind.

Die Verordnung verlangt zudem, dass Anwender über den KI-Einsatz klar informiert werden.

Dies gilt sowohl im gewerblichen als auch im öffentlichen Bereich.

Die neue Regelung soll den Umgang mit KI transparenter und sicherer machen, ohne die Innovationskraft der europäischen Tech-Branche zu gefährden.

Für Unternehmen bedeutet das erhöhte Dokumentationspflichten, aber auch Rechtssicherheit im Einsatz hochleistungsfähiger KI-Systeme.

 

Mehr Geld für Azubis

Viele neue Azubis in Oberbayern dürfen sich freuen.

Das Mindestgehalt für eine Lehre steigt ab August. Im ersten Lehrjahr liegt das dann bei 682 Euro im Monat – 33 Euro mehr als bei Azubis, die letztes Jahr angefangen haben.

 

Rentenerhöhung kommt endgültig

Rentner mussten seit Januar rückwirkend höhere Pflegebeiträge zahlen – das fällt mit dem neuen Monat weg.

Alle Rentner bekommen also ab August endgültig mehr Geld auf ihr Konto.

 

Solarstrom: Einspeisevergütung sinkt ab 1. August erneut 

Nimmst du deine neue Photovoltaikanlage ab August 2025 in Betrieb, erhältst du weniger Geld für deinen Strom.

Die Einspeisevergütung wird zum 1. August um 1 Prozent gesenkt.

Bis zum 31. Juli gelten für Anlagen bis 10 Kilowattpeak (kWp) noch 7,94 Cent/kWh bei Teileinspeisung und 12,60 Cent/kWh bei Volleinspeisung.

Für Photovoltaikanlagen bis 10 Kilowattpeak (kWp), die ab dem 1. August in Betrieb gehen, gelten:

7,87 Cent pro kWh bei Überschusseinspeisung

12,47 Cent pro kWh bei Volleinspeisung

Für bestehende Anlagen ändert sich nichts.

Diese erhalten weiterhin die bei Inbetriebnahme festgesetzte Vergütung für 20 Jahre.

Falls du also momentan eine PV-Anlage installierst, lohnt sich schnelles Handeln vor dem 1. August.

Wie im Erneuerbare-Energien-Gesetz festgeschrieben, sinkt in sechs Monaten die Vergütung wieder im Februar 2026 um 1 Prozent.

 

Abfahrtsverbote in Tirol

Obacht an alle Urlauber auf dem Weg Richtung Süden!

Ab August gelten an Wochenenden in Tirol Abfahrtsverbote von der Autobahn.

Die nächste Ausfahrt nehmen und den Stau umfahren ist nicht drin.

Damit sollen die Anwohner auf den Ausweichrouten entlastet werden.

Die Verbote gelten bis Anfang November.

 

Ferienzeit in Oberbayern

Als letztes Bundesland startet Bayern am 1. August in die Sommerferien.

Die Schüler hier in Oberbayern dürfen sich auf über sechs Wochen Freizeit freuen.