Geldwäschebekämpfung: Aktualisierter Erhebungsbogen zur Ermittlung einer Meldepflicht

Die WPK hat ihren Erhebungsbogen zur Ermittlung einer Meldepflicht nach der GwGMeldV-Immobilienan die neue Gesetzeslage angepasst. Überdies verfügt der Erhebungsbogen nun über ein Vorblatt, welches dabei helfen soll, schneller herauszufinden, ob ein meldepflichtiger Sachverhalt nach der GwGMeldV-Immobilienvorliegen könnte.

Hintergrund: Am 20.1.2025 wurde die Verordnung zur Änderung derGeldwäschegesetzmeldepflichtverordnung-Immobilien (GwGMeldV-Immobilien) verkündet. Durch die Verordnung haben sich meldepflichtige Sachverhalte teilweise geändert.

Hinweis:

Der aktualisierte Erhebungsbogen ist auf der Webseite der WPK verfügbar.