Änderung des Abschnitts 18e.1 UStAE – Bestätigung einer ausländischen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (BMF)

Das BMF hat ein Schreiben zur Änderung des Abschnitts 18e.1 UStAE veröffentlicht (BMF, Schreiben v. 6.6.2025 – III C 5 – S 7427-d/00014/001/002).

Das BMF führt hierzu u.a. weiter aus:

  • Abschnitt 18e.1 UStAE wird dahingehend geändert, dass Anfragen zur Bestätigung ausländischer Umsatzsteuer-Identifikationsnummern nach § 18e UStG ausschließlich über die vom BZSt im Internet bereitgestellte Online-Abfrage durchgeführt werden können.

Hinweise:

Bezüglich der einzelnen Änderungen verweisen wir auf das BMF-Schreiben.

Dieses ist auf der Homepage des BMFveröffentlicht.

Die Grundsätze dieses Schreibens sind ab dem 20.7.2025 anzuwenden.

Quelle: BMF, Schreiben v. 6.6.2025 – III C 5 – S 7427-d/00014/001/002 (lb)