Änderungen im Juni 2025: Neue Gesetze und höhere Renten

Arbeitgeber, die Mitarbeitende mit geringem Lohn beschäftigen, werden im Juni 2025 besonders auf die Entscheidung der Mindestlohnkommission blicken.

Bis spätestens Ende des Monats muss das Gremium eine Empfehlung aussprechen, wie hoch der gesetzliche Mindestlohn in den kommenden beiden Jahren ausfallen soll.

Zudem tritt am 28. Juni 2025 das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft.

Es verpflichtet viele Unternehmen – zum Teil auch Handwerksbetriebe – dazu, ihre Webseiten barrierefrei zu gestalten.

 

Ab 1. Juni: Verstärkung des Mutterschutzes bei Fehlgeburten

Frauen, die ab der 13. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden, haben ab dem 1. Juni Anspruch auf Mutterschutz.

Damit erhalten Betroffene erstmals eine gesetzlich garantierte Regenerationszeit, um sich von der körperlichen und seelischen Belastung durch ein solches Ereignis zu erholen.

Abhängig vom Zeitpunkt der Fehlgeburt bestehen unterschiedliche Ansprüche.

Während dieser Schutzfristen darf die betroffene Frau nicht beschäftigt werden.

Es sei denn, sie erklärt sich ausdrücklich dazu bereit.

Die Erklärung kann sie aber jederzeit widerrufen.

Bislang hatten Frauen nach einer Fehlgeburt vor der 24. Schwangerschaftswoche keinen Anspruch auf Mutterschutz.

Sie mussten sich im Bedarfsfall krankschreiben lassen.

Die Dauer des Mutterschutzes nach einer Fehlgeburt richtet sich künftig nach dem Fortschritt der Schwangerschaft:

 

Schwangerschaftswoche Mutterschutzfrist nach Fehlgeburt
ab der 13. Woche 2 Wochen
ab der 17. Woche 6 Wochen
ab der 20. Woche 8 Wochen

 

 

Ab 6. Juni: Stromversorgerwechsel innerhalb von 24 Stunden möglich

Eine neue EU-Richtlinie macht sich beim Stromanbieterwechsel bemerkbar.

Ab dem 6. Juni 2025 muss der technische Wechsel des Stromanbieters werktags innerhalb von 24 Stunden erfolgen.

Dadurch soll der Wettbewerb gesteigert werden.

Die 24 Stunden beziehen sich auf die Umsetzung des Vertrags, sie setzen die bestehenden Kündigungsfristen nicht außer Kraft.

Wer umzieht muss sich ebenfalls auf Änderungen einstellen, denn mit der neuen Verordnung können keine rückwirkenden Wechsel mehr vollzogen werden.

Wer also auszieht, muss rechtzeitig sein Vertragsverhältnis kündigen.

Wer neu einzieht, muss zum Mietbeginn einen neuen Vertrag abgeschlossen haben.

Ansonsten droht übergangsweise die Strombuchung über die meist teurere Grundversorgung.

 

Ab 20. Juni: Smartphones müssen EU-weit länger halten

Eine neue EU-Verordnung sorgt dafür, dass Smartphones künftig länger einsatzfähig sind.

So müssen Handys und andere schnurlose Telefone ab 20. Juni zum Beispiel deutlich widerstandsfähiger werden, um eine längere Nutzung zu ermöglichen.

Akkus müssen nach mindestens 800 Ladezyklen noch eine Restkapazität von 80 Prozent aufweisen, die Hersteller müssen auch sieben Jahre nach dem Verkaufsstopp noch Ersatzteile anbieten und fünf Jahre nach dem Handelsstart Betriebs-Updates anbieten.

Die sogenannte Ökodesign-Verordnung schreibt auch vor, dass Geräte ab dem 20. Juni mit einem neuen Label versehen sein müssen.

Das EPREL-Label (European Product Registry for Energy Labelling) liegt ähnlich wie ein Beipackzettel dem Produkt bei und gibt Informationen zu Energieeffizienz und Umweltfreundlichkeit des Smartphones.

Das Label enthält sieben Kategorien: 

  • Energieeffizienzklasse (A bis G)
  • Akkulaufzeit pro Ladezyklus
  • Akkuleistung nach 800 Ladezyklen
  • Schutz gegen Staub und Wasser (IP-Rating)
  • Zuverlässigkeit nach einem Sturz
  • Reparierbarkeit und Verfügbarkeit von Ersatzteilen
  • Zugangsmöglichkeit für professionelle Reparaturdienste

 

Bereits im Dezember wurde im Rahmen der Richtlinie ein einheitliches Ladekabel für die Hersteller Pflicht.

Seit 2025 produzierte Smartphones müssen den USB-C als Standardanschluss vorweisen.

Für Notebooks und Laptops gilt diese Pflicht dann auch ab April 2026.

 

Ab 28. Juni: Barrierefreiheit für Technik & Dienstleistungen

Ab dem 28. Juni müssen gewisse Produkte und Dienstleistungen barrierefrei sein.

Dann tritt das neue Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft.

Das betrifft unterschiedliche Dinge des Alltags.

Zum Beispiel den Online-Handel, aber auch Hardware und Software, Computer, E-Books und Smartphones, Geldautomaten und Fahrkarten-Automaten oder auch Online-Banking.

In seltenen Fällen müssen auch Handwerksbetriebe Anpassungen vornehmen.

Und zwar dann, wenn diese einen Online-Shop zum Verkauf von Produkten betreiben.

Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Produkten und Dienstleistungen – und ob es zu einem Abschluss kommt oder nicht.

Eine Terminvereinbarung per Website spielt beispielsweise keine Rolle. Ausnahmen gelten ohnehin für Betriebe, die weniger als zehn Mitarbeiter beschäftigen oder einen Umsatz von unter zwei Millionen Euro haben.

Laut Gesetzestext sind Produkte und Dienstleistungen barrierefrei, „wenn sie für Menschen mit Behinderung in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind.“

Öffentliche Stellen waren bereits zuvor zur Barrierefreiheit verpflichtet; neu ist die Pflicht für privatwirtschaftliche Unternehmen.

Was das konkret bedeutet?

Im Kern müssen alle Geräte, Apps und andere Dienstleistungen über mehr als einen Sinn nutzbar sein.

 

Das umfasst unterschiedlichste Aspekte, z.B.:

  • Displays mit starkem Kontrast und unterschiedlicher Farbwahl
  • Vorlesefunktionen von Texten, Sprachsteuerung, Umstellung auf einfache Sprache bei Bedienelementen, Bedienmöglichkeit ohne Maus
  • taktil erfassbare Bedienelemente, Kopfhöreranschlüsse an Automaten

 

Die Einhaltung des Gesetzes überwacht eine neue Behörde in Magdeburg, die „Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen“ (MLBF).

 

Mindestlohnkommission tagt im Juni und erarbeitet Vorschlag

Im Juni kommt die Mindestlohnkommission erneut zusammen, um über eine mögliche Anpassung der gesetzlichen Lohnuntergrenze zu beraten.

Das Gremium setzt sich aus Vertretern von Arbeitgebern und Arbeitnehmern sowie beratenden Wissenschaftlern ohne Stimmrecht zusammen.

Laut Geschäftsordnung soll sich die Kommission bei ihrer Empfehlung an der allgemeinen Tarifentwicklung orientieren.

Alle zwei Jahre legt sie einen Vorschlag vor, der dem Bundestag als Entscheidungsgrundlage dient.

Zuletzt sorgte das Thema innerhalb der Bundesregierung für Streit.

Die SPD fordert eine Anhebung des Mindestlohns auf 15 Euro pro Stunde ab 2026 und schließt einen gesetzlichen Eingriff nicht aus.

Die Union hingegen betont die Unabhängigkeit der Kommission und sieht die Verantwortung für die Lohnfindung bei den Sozialpartnern – nicht bei der Politik.

 

Haushaltsentwurf wird im Juni vorgelegt

Finanzminister Lars Klingbeil plant, seinen Haushaltsentwurf für 2025 am 25. Juni im Bundeskabinett vorzulegen.

Der Bundestag soll noch vor der Sommerpause erstmals darüber beraten, die endgültige Verabschiedung ist für September vorgesehen.

Für das laufende Jahr gibt es bislang keinen beschlossenen Haushalt.

Im November 2024 war die Ampelkoalition an internen Streitigkeiten über die Finanzplanung zerbrochen.

Seither wurde kein Etat mehr verabschiedet. Die Übergangsregierung agiert derzeit im Rahmen einer vorläufigen Haushaltsführung, die lediglich grundlegende staatliche Handlungsfähigkeit sichert.

 

Erste Rentner erhalten im Juni mehr Geld

Der Bundesrat muss in seiner Juni-Sitzung zwar noch zustimmen, dennoch gilt als sicher: ab Juli 2025 werden die Renten in Deutschland erhöht.

Viele Rentnerinnen und Rentner können dies bereits am 30. Juni auf ihrem Konto sehen.

Alle, die vor März 2004 in Rente gegangen sind, erhalten den um 3,74 Prozent erhöhten Auszahlungsbetrag bereits Ende Juni.

Bei Renteneintritt ab April 2004 wird das Plus erst Ende Juli mit ausgezahlt.

Wer in Rente ist, aber noch Kinder unter 25 Jahren hat, kann ebenfalls mit mehr Geld rechnen.

Denn Eltern in Rente erhalten zu viel gezahlte Pflegebeiträge zurück.

Der Hintergrund ist, dass seit Juli 2023 die beitragsgestaffelten Sätze für Kinder in der gesetzlichen Pflegeversicherung geändert wurden.

Da die Daten erst seit Mai 2025 vollständig vorliegen, werden zu viel gezahlte Beiträge zurückerstattet.

 

Erste Sommerferien starten Ende Juni

Das Schuljahr nähert sich für Millionen von Schülerinnen und Schülern dem Ende.

Als Erste dürfen die Kinder und Jugendlichen in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen in die Sommerferien – ihr letzter Schultag ist bereits der 27. Juni.

Letztes Bundesland ist Bayern am 1. August.

Bis zum 10. August befinden sich alle Schüler in Deutschland für rund eine Woche in den großen Ferien.

 

Gas-Checks für Camper und Wohnwägen ab Juni verpflichtend

Ab dem 19. Juni müssen Besitzer von Wohnmobilen oder Wohnwagen mit Flüssiggasanlage einen regelmäßigen Experten-Check nachweisen.

Das betont der ADAC.

Die entsprechende Anpassung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) zielt darauf ab, die Zahl der beim Heizen, Kühlen und Kochen im Camper geschehenen Unfälle zu reduzieren.

Die Gasprüfung erfolgt unabhängig von der regelmäßig stattfindenden Hauptuntersuchung und muss daher separat durchgeführt werden.

Anerkannte Sachkundige und unabhängige Prüfer können die Begutachtung vornehmen.

 

Premiere: Nationaler Veteranentag am 15. Juni

Bundeswehrveteranen sollen am 15. Juni erstmals im Rahmen eines nationalen Veteranentages geehrt werden.

Die Hauptfeier wird vor dem Reichstag in Berlin abgehalten, und an vielen anderen Orten werden zusätzliche Veranstaltungen angeboten.

Eine Person gilt als Veteranin oder Veteran der Bundeswehr, wenn sie als Soldatin oder Soldat im aktiven Dienst steht oder ehrenhaft aus diesem Dienstverhältnis ausgeschieden ist.

 

Ältere Fire-TV-Sticks verlieren Netflix

Ab dem 2. Juni 2025 stellt Netflix den Support für Fire-TV-Geräte der ersten Generation ein, darunter der Fire TV, Fire-TV-Stick und das Modell mit Sprachfernbedienung aus dem Jahr 2014.

Grund ist die fehlende Unterstützung moderner Videocodecs wie AV1, der bessere Bildqualität bei geringerer Bandbreite bietet.

Nutzer dieser Altgeräte erhalten aktuell eine Benachrichtigung. Amazon bietet Betroffenen Rabatte auf neuere Modelle, alternativ können auch andere Streaminggeräte genutzt werden.

Andere Dienste wie Prime Video oder YouTube funktionieren vorerst weiterhin.

 

WWDC von Apple

Apple eröffnet die WWDC 2025 am 9. Juni mit einer Keynote, bei der vor allem neue Software-Versionen im Fokus stehen: iOS 19, iPadOS 19, macOS 16, watchOS 12, tvOS 19 und visionOS 3.

Besonders iOS 19 soll laut Insidern eine umfassende Design-Überarbeitung im Stil von visionOS erhalten.

Hardware-Ankündigungen sind nicht zu erwarten, da neue Geräte wie das iPhone 16e bereits zuvor per Pressemeldung vorgestellt wurden.

Ein mögliches neues Betriebssystem namens „homeOS“ für ein geplantes Smart-Home-Tablet bleibt vorerst aus.

Entwickler erhalten direkt im Anschluss Beta-Versionen, öffentliche Tests folgen später.

 

LG schaltet Smartphone-Server endgültig ab

LG zieht sich endgültig aus dem Smartphone-Markt zurück und stellt zum 30. Juni 2025 seine letzten Update-Dienste ein.

Damit endet der Support für frühere Modelle wie das LG Velvet, Wing oder V60S, deren Nutzer ab diesem Zeitpunkt keine Software- oder Sicherheitsupdates mehr erhalten können.

Auch die PC-Software LG Bridge wird eingestellt.

Nach dem Ausstieg aus der Smartphone-Produktion 2021 markiert dieser Schritt das endgültige Ende von LGs Mobilfunk-Ära – eine Sparte, die trotz Innovationsgeist nie wirklich global Fuß fassen konnte.

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