Schenkungsteuer: Anwendung des Protokolls (Nr. 7) über die Vorrechte und Befreiungen der EU auf die Schenkungsteuer
Der BFH hat dem EuGH u.a. die Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt, ob Art. 13 Abs. 1 Satz 1 des Protokolls (Nr. 7) über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union (Amtsblatt der Europäischen Union 2012, Nr. C 326, 266) für die Erhebung der Schenkungsteuer gilt (BFH, Beschluss v. 20.11.2024 – II R 38/21; veröffentlicht am 10.4.2025).
Hintergrund: Art. 13 Abs. 1 Satz 1 des Protokolls (Nr. 7) über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union (ABlEU 2012, Nr. C 326, 266) lautet wie folgt: „Die Beamten und sonstigen Bediensteten der Union, die sich lediglich zur Ausübung einer Amtstätigkeit im Dienst der Union im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats als des Staates niederlassen, in dem sie zur Zeit des Dienstantritts bei der Union ihren steuerlichen Wohnsitz haben, werden in den beiden genannten Staaten für die Erhebung der Einkommen-, Vermögen- und Erbschaftsteuer sowie für die Anwendung der zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zwischen den Mitgliedstaaten der Union geschlossenen Abkommen so behandelt, als hätten sie ihren früheren Wohnsitz beibehalten, sofern sich dieser in einem Mitgliedstaat der Union befindet.“

