Kindergeld: Zuständigkeit der Familienkasse Zentraler Kindergeldservice
Die Familienkasse Zentraler Kindergeldservice wurde mit Beschluss des Vorstands der Bundesagentur für Arbeit bei der Agentur für Arbeit Sachsen-Anhalt Nord als neue Familienkasse wirksam errichtet und wirksam mit der Zuständigkeit für die Bearbeitung von Kindergeldverfahren betraut, bei denen Daten von Kindern mit Behinderung verarbeitet werden (BFH, Urteil v. 17.10.2024 – III R 11/23; veröffentlicht am 6.2.2025).

