Umsatzsteuerbefreiung für Haarwurzeltransplantationen bei Haarausfall (Alopezie)
Ein therapeutischer Zweck im umsatzsteuerrechtlichen Sinne kann auch dann vorliegen, wenn eine Haarwurzeltransplantation nicht auf die Ursachen des Haarausfalls einwirkt, sondern lediglich ihre Folgen beseitigt (BFH, Urteil v. 25.9.2024 – XI R 17/21; veröffentlicht am 5.12.2024).

