Ausschluss einzelner Arbeitnehmergruppen von der Teilnahme an einem Mitarbeiterbeteiligungsprogramm (FG)
Der Ausschluss einzelner Arbeitnehmergruppen von der Teilnahme an einem Mitarbeiterbeteiligungsprogramm ist schädlich für die Anwendung des § 3 Nr. 39 EStG (FG Düsseldorf, Urteil v. 23.7.2026 – 8 K 12/22 H(L); Revision zugelassen).

