Außenprüfung: ApO tritt in Kraft (BStBl)
Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift für die Außenprüfung (Außenprüfungsordnung – ApO) wurde am 9.9.2026 im BStBl I 2026 S. 1061 veröffentlicht.
Sie tritt damit am 10.9.2026 in Kraft und setzt die BPO außer Kraft (§ 39 ApO).
Hinweis:
Die im BStBl. veröffentlichte Fassung ist auf der Homepage des BMF abrufbar. Dort finden Sie auch die Entwurffassung der ApO.

