Bundesregierung bringt Einkommensteuerreform auf den Weg (BMF)Die Bundesregierung hat am 2.9.2026 den Entwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027 beschlossen. Bundestag und Bundesrat müssen dem Gesetz noch zustimmen. Die wichtigsten geplanten Maßnahmen: • Der Grundfreibetrag soll auf 12.564 € (2027) und 12.900 € (2028) steigen. • Die zweite Progressionszone soll bis 70.600 € abgeflacht werden. • Das Kindergeld soll von heute 259 € zunächst auf 267 € (2027) und dann auf 272 € (2028) je Kind und Monat steigen. • Die Freibeträge für Kinder sollen auf 10.056 € (2027) und 10.236 € (2028) steigen. • Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag soll von 1.230 € auf 1.430 € steigen. Rund 1,3 Millionen Steuerpflichtige sollen sich dadurch künftig die Anlage N zur Steuererklärung sparen können, weil ihre tatsächlichen Aufwendungen unter dem neuen Pauschbetrag liegen. • Bei den steuerfreien Sonn- und Feiertagszuschlägen soll der maximal zulässige Stundenlohn von 50 € auf 75 € steigen. Der maximal zulässige Grundlohn für Nachtarbeit soll unverändert bei 50 € bleiben. Hinweis: Den Regierungsentwurf können Sie auf der Homepage des BMF einsehen
Die Bundesregierung hat am 2.9.2026 den Entwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027 beschlossen. Bundestag und Bundesrat müssen dem Gesetz noch zustimmen.
Die wichtigsten geplanten Maßnahmen:
- Der Grundfreibetrag soll auf 12.564 € (2027) und 12.900 € (2028) steigen.
- Die zweite Progressionszone soll bis 70.600 € abgeflacht werden.
- Das Kindergeld soll von heute 259 € zunächst auf 267 € (2027) und dann auf 272 € (2028) je Kind und Monat steigen.
- Die Freibeträge für Kinder sollen auf 10.056 € (2027) und 10.236 € (2028) steigen.
- Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag soll von 1.230 € auf 1.430 € steigen. Rund 1,3 Millionen Steuerpflichtige sollen sich dadurch künftig die Anlage N zur Steuererklärung sparen können, weil ihre tatsächlichen Aufwendungen unter dem neuen Pauschbetrag liegen.
- Bei den steuerfreien Sonn- und Feiertagszuschlägen soll der maximal zulässige Stundenlohn von 50 € auf 75 € steigen. Der maximal zulässige Grundlohn für Nachtarbeit soll unverändert bei 50 € bleiben.
Hinweis:
Den Regierungsentwurf können Sie auf der Homepage des BMF einsehen.

