Versorgungsbeginn im Falle der internen Teilung (BFH)

Wird eine beamten­recht­liche Ver­sor­gung nach dem Ver­sor­gungs­aus­gleichs­gesetz intern ge­teilt, sind der Ver­sor­gungs­frei­betrag und der Zu­schlag zum Ver­sor­gungs­frei­betrag bei der aus­gleichs­berech­tigten Per­son nach dem Jahr zu bemes­sen, in dem der An­spruch auf den Ver­sor­gungs­bezug bei ihr ent­stan­den ist (BFH, Urteil v. 24.6.2026 – VI R 19/24; veröf­fent­licht am 27.8.2026).

Nach oben scrollen