Körperschaftsteuer: Besteuerung des Abwicklungs- beziehungsweise Insolvenzzeitraums bei Kapitalgesellschaften (BFH)

Kommt es bei einem über drei Jahre hinaus­gehen­den Ab­wick­lungs-/In­sol­venz­zeit­raum nach den Rege­lungen des § 11 Abs. 1 Satz 2 KStG zu soge­nann­ten Zwischen­ver­an­lagun­gen, handelt es sich dabei nicht um vor­läufige Ver­an­lagun­gen, die später durch eine ein­heit­liche Ver­an­lagung für den gesam­ten Ab­wick­lungs-/In­solvenz­zeit­raum zu er­setzen sind, son­dern um end­gül­tige Veran­lagun­gen (BFH, Urteil v. 15.4.2026 – I R 21/25 (I R 36/18); veröf­fent­licht am 13.8.2026).

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