WEG-Recht: Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Einbau eines Klima-Splitgeräts (BGH)

Ein Wohnungseigentümer kann von der Wohnungseigentümergemeinschaft grundsätzlich die Gestattung des Einbaus eines Klima-Splitgeräts auf seinem Balkon verlangen (BGH, Urteil v. 17.7.2026 – V ZR 162/25).

Sachverhalt: Die Kläger sind Mitglieder der beklagten Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Auf einer Eigentümerversammlung im Dezember 2023 beantragten sie, ihnen den Einbau eines Klima-Splitgeräts auf dem zu ihrer Wohnung gehörenden Balkon zu gestatten. Dieser Beschlussantrag fand keine Mehrheit.

Das Amtsgericht wies die von den Klägern erhobene Beschlussersetzungsklage ab. Auf die Berufung der Kläger änderte das Landgericht das Urteil ab und ersetzte den Gestattungsbeschluss – mit näheren Vorgaben u.a. zur Art des Klima-Splitgeräts und zum Betriebsmodus. Dagegen wendet sich die beklagte Gemeinschaft mit der von dem Landgericht zugelassenen Revision, deren Zurückweisung die Kläger beantragen.

Die Richter des BGH wiesen die Revision der Gemeinschaft zurück.

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