Bewertung: Hinzurechnung im vereinfachten Ertragswertverfahren (BFH)

Der Aufwand aus einer Rück­stel­lung für eine wegen eines Kartell­rechts­ver­stoßes ver­hängte Geld­buße mit aus­schließ­lich ahnden­dem Charak­ter ist als außer­ordent­liche Auf­wen­dung nach § 202 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Buchst. c BewG dem Aus­gangs­wert hinzu­zu­rech­nen (BFH, Urteil v. 25.3.2026 – II R 17/23; veröf­fent­licht am 2.7.2026).

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