Höhere Steuerfreibeträge für das kommunale Ehrenamt (FinMin)

Die Freibeträge für ehrenamtlich Tätige in den Kommunen Mecklenburg-Vorpommerns werden erhöht. Hintergrund ist das Steueränderungsgesetz 2025, mit dem der steuerfreie Übungsleiterfreibetrag nach § 3 Nr. 26 EStG von 3.000 € auf 3.300 € jährlich angehoben wurde. Hierauf macht das Ministerium für Finanzen und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern (FinMin) aufmerksam.

Hierzu führt das FinMin u.a. weiter aus:

  • Im Gleichklang mit dem steuerfreien Übungsleiterfreibetrag werden auch die steuerfreien Mindestbeträge für kommunale Ehrenamtsträger in den Lohnsteuer-Richtlinienangepasst (R 3.12 Abs. 3 LStR).
  • Durch die Anhebung der steuerfreien Mindestbeträge können höhere Aufwandsentschädigungen künftig in größerem Umfang steuerfrei ausgezahlt werden. Das betrifft nicht nur ehrenamtliche Bürgermeister, sondern auch Mitglieder kommunaler Vertretungen, Kreistagsmitglieder, Ortsvorsteher sowie weitere kommunale Ehrenamtsträger.
  • Die Erhöhung erfolgt rückwirkend zum 1.1.2026. Damit werden aufwendige Korrekturen bereits durchgeführter Lohnabrechnungen vermieden. Die formelle Anpassung der Lohnsteuer-Richtliniensteht jedoch noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Bundesrates.
  • Die Landesregierung passt nun die Verwaltungsvorschrift zur steuerlichen Behandlung von Entschädigungen an, die ehrenamtlichen Mitgliedern kommunaler Vertretungen sowie ehrenamtlich in der kommunalen Verwaltung tätigen Bürgern gewährt werden. Inhaltliche Änderungen sind damit nicht verbunden, angepasst werden ausschließlich die steuerfreien Beträge.

Die steuerfreien Höchstbeträge im Überblick:

 

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Amt oder Funktion Neuer Monatsbetrag in € Neuer Jahresbetrag in € Alter Jahresbetrag in €
Mitglieder einer Gemeinde-, Stadt- oder Ortsteilvertretung in einer Gemeinde, Stadt oder einem Ortsteil bis 50.000 Einwohnern, ständige Vertreterinnen und ständige Vertreter der/des Vorsitzenden der Stadtvertretung in einer Stadt bis 20.000 Einwohnern, Mitglieder eines Amtsausschusses 275,00 3.300,00 3.000,00
Mitglieder einer Gemeinde- oder Stadtvertretung in einer Gemeinde oder Stadt mit 50.001 bis 150.000 Einwohnern, Kreistagsmitglieder in Landkreisen bis 250.000 Einwohnern 275,00 3.300,00 3.000,00
Vorsitzende der Stadtvertretung, Fraktionsvorsitzende in einer Gemeinde oder Stadt bis 20.000 Einwohnern, Vorsitzende einer Ortsteilvertretung, Ortsvorsteherinnen oder Ortsvorsteher in Ortsteilen bis 20 000 Einwohnern 275,00 3.300,00 3.000,00
Vertreterinnen und ständige Vertreter der/des Vorsitzenden der Stadtvertretung und ehrenamtliche Stellvertreter der/des Bürgermeisterin/Bürgermeisters in einer Stadt mit 20.001 bis 50.000 Einwohnern 292,00 3.504,00 3.183,96
Mitglieder einer Gemeinde- oder Stadtvertretung in einer Gemeinde oder Stadt mit 150.001 bis 450.000 Einwohnern, Kreistagsmitglieder in Landkreisen über 250.000 Einwohnern 338,00 4.056,00 3.684,00
Vertreterinnen und ständige Vertreter der/des Vorsitzenden der Stadtvertretung in einer Stadt mit 50.001 bis 150.000 Einwohnern und in Landkreisen bis 250.000 Einwohnern 360,00 4.320,00 3.920,04
Bürgermeisterinnen oder Bürgermeister in Gemeinden oder Städten bis 20.000 Einwohnern 414,00 4.968,00 4.500,00
Vorsitzende der Stadtvertretung, Fraktionsvorsitzende in einer Gemeinde oder Stadt mit 20.001 bis 50.000 Einwohnern, Vorsitzende einer Ortsteilvertretung, Ortsvorsteherinnen oder Ortsvorsteher in Ortsteilen mit 20.001 bis 50.000 Einwohnern 438,00 5.256,00 4.776,00
ständige Vertreterinnen und ständige Vertreter der/des Vorsitzenden der Stadtvertretung in einer Stadt mit 150.001 bis 450.000 Einwohnern und in Landkreisen mit mehr als 250.000 Einwohnern 450,67 5.408,00 4.911,96
Vorsitzende der Stadtvertretung, Fraktionsvorsitzende in einer Stadt mit 50.001 bis 150.000 Einwohnern und in Landkreisen bis 250.000 Einwohnern 540,00 6.480,00 5.880,00
Vorsitzende der Stadtvertretung, Fraktionsvorsitzende in einer Gemeinde oder Stadt mit 150.001 bis 450.000 Einwohnern und in Landkreisen mit mehr als 250.000 Einwohnern 676,00 8.112,00 7.368,00

Quelle: FinMin Mecklenburg-Vorpommern, Pressemitteilung v. 25.6.2026 (il)

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