Erbschaftsteuer: Reformvorschläge diverser Bundesländer (FinMin)

In einem Positionspapier vom 19.6.2026 sprechen sich die Finanzminister der norddeutschen Länder Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen (Nord-FM) parteiübergreifend für eine Weiterentwicklung der Erbschaftsteuer aus. Ziel ist eine verfassungsfeste, administrativ praktikable und mindestens aufkommensstabile Erbschaftsteuer, die Steuergerechtigkeit stärkt und gleichzeitig Unternehmen sowie Arbeitsplätze schützt.

Hierzu führen die Finanzministerien der o.g. Länder u.a. weiter aus:

Die Erbschaftsteuer zählt zu den wichtigsten Einnahmequellen der Länder. Damit ist sie zentral für die Finanzierung von Schulen, Polizei, Justiz und öffentlicher Infrastruktur. Aus Sicht der Nord-FM müssen auch sehr große Vermögensübertragungen einen angemessenen Beitrag dazu leisten.

Forderungen nach einer Abschaffung der Erbschaftsteuer weisen die Nord-FM ausdrücklich zurück. Auch eine Regionalisierung lehnen die Finanzressorts der Nordländer ab: Die Höhe der Erbschaftsteuer darf nicht vom Wohnort abhängen; es brauche keinen Standortwettbewerb zwischen den Ländern.

Milliardenschwere Gerechtigkeitslücken schließen und Familienstiftungen als Sparmodelle verhindern

Besonderen Reformbedarf sehen die Finanzminister bei den bestehenden Ausnahmen (Verschonungsregelungen) für große Betriebsvermögen. In der Praxis können derzeit sehr hohe Vermögen teilweise nahezu steuerfrei übertragen werden. Allein 2024 wurden bundesweit in 45 Fällen ursprünglich festgesetzte Steuern von 3,6 Milliarden Euro auf lediglich rund 200 Millionen Euro reduziert – ein Steuererlass von ca. 95 Prozent. Insbesondere sogenannte Familienstiftungen werden inzwischen offen als Steuersparmodelle beworben, um Vermögende künstlich „mittellos“ erscheinen zu lassen.

Die Finanzressorts der Nordländer machen deutlich: Solche Modelle haben nichts mit dem Erhalt von Arbeitsplätzen oder Unternehmen zu tun. Deshalb sollten Gestaltungsmöglichkeiten eingeschränkt und eine Art Mindestbesteuerung großer Vermögen sichergestellt werden. Ziel sei mehr Belastungsgleichheit zwischen verschiedenen Vermögensarten.

Arbeitsplätze schützen

Gleichzeitig betonen die Finanzminister der Nordländer, dass die Reform ausdrücklich darauf abzielt, Betriebe in ihrer Existenz zu sichern und Unternehmensnachfolgen weiter zu ermöglichen. Deshalb sprechen sie sich dafür aus, die Stundungsmöglichkeiten auszuweiten und im Gegenzug die Verschonungsregelungen zu ändern. Unternehmen sollten Erbschaftsteuern über längere Zeiträume zahlen können, um Liquiditätsengpässe zu vermeiden und Investitionen sowie Arbeitsplätze zu sichern.

Immobilienprivilegien auf den Prüfstand

Auch steuerliche Sonderregeln für große Wohnungsunternehmen sollten überprüft werden. Nach Ansicht der Finanzminister der Nordländer darf die steuerliche Begünstigung künftig nicht mehr allein von formalen Kriterien wie der Zahl der Wohnungen abhängen. Entscheidend müsse vielmehr sein, ob tatsächlich unternehmerische Leistungen erbracht würden oder ob es sich lediglich um reine Vermögensverwaltung handele. Ziel sei eine bundesweit einheitliche und rechtssichere Anwendung der Regeln.

Prüfbedarf bei Freibeträgen und Tarif

Bei Freibeträgen und Tarifen sehen die Finanzressorts der Nordländer ebenso Reformbedarf. Diskutiert wird unter anderem statt der bisherigen Freibeträge, die alle zehn Jahre in Anspruch genommen werden können, ein möglicher Lebensfreibetrag, der so nur die Höhe des übertragenen Vermögens berücksichtigt und nicht mehr den Zeitpunkt der Übertragung. Dabei handele es sich jedoch zunächst ausdrücklich nur um einen Prüfauftrag. Entscheidend seien Verwaltungspraktikabilität, Verteilungsgerechtigkeit und stabile Einnahmen für die Länder.

Kritisch betrachten die Finanzminister Modelle einer pauschalen „Flat Tax“. Studien zeigten, dass solche Konzepte kleinere und mittlere Erbschaften stärker belasten würden, wenn das Steueraufkommen insgesamt stabil bleiben soll. Die Erbschaftsteuer steht aktuell im Fokus der Debatte um mögliche Steuerreformen. Es wird erwartet, dass das Bundesverfassungsgericht im Laufe des Jahres eine Entscheidung zur Erbschaftsteuer mit wesentlichen Hinweisen zum Reformbedarf treffen wird.

Quelle: Niedersächsisches Finanzministerium, Pressemitteilung v. 19.6.2026 (il)

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