Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie (Bundesregierung/BMWE)

Die Bundesregierung hat am 24.6.2026 den vom Bundeswirtschaftsministerium (BMWE) vorgelegten Entwurf eines „Gesetzes zur Beschleunigung der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie“ beschlossen. Unnötige Auflagen und Berichtspflichten sollen entfallen, wovon vor allem KMU profitieren.

Hintergrund: In der EU gelten gemeinsame Regeln, um Energie zu sparen und sie effizient einzusetzen. Die entsprechende EU-Energieeffizienzrichtlinie ist seit Oktober 2023 in Kraft, Deutschland muss diese nun umsetzen.

Folgende Regelungen sind vorgesehen:

  • Die Verpflichtungen im Bereich Abwärme für Unternehmen werden entbürokratisiert und angepasst. So entfällt die bisher bestehende Verpflichtung zur Nutzung von Abwärme für Unternehmen. Die bestehende Meldepflicht von Abwärmepotentialen wird auf Unternehmen mit hohen Energieverbräuchen konzentriert.
  • Die Mindesteffizienzanforderungen an Rechenzentren werden pragmatischer ausgestaltet, u.a. indem für bestehende Rechenzentren die Vorgaben zur Energieverbrauchseffektivität (sog. PUE-Wert) moderat angehoben werden und für neue Rechenzentren die Übergangsfrist zur Einhaltung der Effizienzvorgaben (PUE) von zwei auf vier Jahre verlängert wird.
  • Die Frist, bis zu der die Betreiber von Rechenzentren den Stromverbrauch in ihren Rechenzentren bilanziell zu 100 Prozent durch Strom aus erneuerbaren Energien decken müssen, wird um drei Jahre auf den 1.1.2030 verlängert.
  • Zudem wird die gesetzliche Vorgabe zur Nutzung von Abwärme flexibler ausgestaltet. Abwärme muss nur dann genutzt werden, wenn ein Wärmenetz vorhanden ist. Die Regelungen setzen damit Teile der nationalen Rechenzentrumsstrategie um.
  • Die Formulierung der Energieeffizienzziele wurde an die europäischen Vorgaben angeglichen. Die (bisherigen) nationalen gesetzlichen Zielvorgaben sind nicht von der EED gefordert.
  • Darüber hinaus werden mit dem Gesetzentwurf verschiedene Vorschriften der EU-Energieeffizienzrichtlinie EED in deutsches Recht umgesetzt.

Hinweis:

Der Gesetzentwurf ist auf der Homepage des BMWE veröffentlicht.

Quelle: Bundesregierung sowie BMWE online, Meldungen v. 24.6.2026 (il)

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