Gesetzgebung: Konsequentere Vermögensabschöpfung bei Cum-/Ex-Geschäften (hib)

Der Bundesrat hat einen Gesetzentwurf zur Stärkung der Vermögensabschöpfung bei Cum-/Ex-Leerverkaufsgeschäften sowie bei Einziehungsbeteiligten vorgelegt (BT-Drucks. 21/6377).

Der Gesetzentwurf dient der Stärkung der Vermögensabschöpfung bei Cum-/Ex-Leerverkaufsgeschäften durch die Klarstellung, dass eine Einziehung bei Dritten auch dann unmissverständlich möglich ist, wenn diese die Taterträge „für die Tat“ erhalten haben.

Durch die Ergänzung des Wortlauts von § 73b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB um das Merkmal „oder für die Tat“ soll eine infolge eines Redaktionsversehens entstandene Gesetzeslücke geschlossen werden, die andernfalls dazu führen würde, dass zentrale Akteure wie Leerverkäufer ihre rechtswidrig erlangten Gewinne – die noch vor Versuchsbeginn erhaltenen Vorauszahlungen – folgenlos behalten könnten.

Nach oben scrollen