Gesetzgebung: Modernisierung des Schiedsverfahrensrechts (BMJV)

Die Bundesregierung hat am 10.6.2026 den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Schiedsverfahrensrechts beschlossen. Ziel ist es, die gesetzlichen Regeln für die Streitbeilegung durch Schiedsgerichte zu modernisieren.

Folgende Änderungen sind vorgesehen:

  1. Digitalisierung von SchiedsverfahrenEs soll klargestellt werden, dass Schiedsverhandlungen per Video möglich sind. Auch sollen Schiedssprüche elektronisch erlassen werden können. Das soll schnelle und ressourcenschonende Verfahren ermöglichen und Rechtssicherheit schaffen. Zugleich soll die Rechtslage für Schiedssprüche so an diejenige für Entscheidungen staatlicher Gerichte angeglichen werden.
  2. Dokumente und Verfahren in englischer SpracheInternationale Schiedsverfahren werden häufig in englischer Sprache geführt. Auch bei einem diese betreffenden Verfahren vor einem staatlichen Gericht (z.B. über die Aufhebung des Schiedsspruches) sollen nunmehr Dokumente in englischer Sprache vorgelegt werden können, ohne dass sie übersetzt werden müssen. Damit soll der deutsche Schiedsstandort in seiner internationalen Wettbewerbsfähigkeit gestärkt und für die grenzüberschreitende Streitbeilegung attraktiver gemacht werden. Die staatlichen Gerichte sollen aber weiterhin eine Übersetzung der Dokumente anfordern können, wenn dafür ein Bedürfnis besteht. Vor hierfür in einigen Bundesländern eingerichteten Commercial Courts sowie dem Bundesgerichtshof sollen unter bestimmten Voraussetzungen Aufhebungs-, Anerkennungs- und Vollstreckungsverfahren auch auf Englisch geführt werden können. Der Regierungsentwurf erweitert im Vergleich zum Referentenentwurf hier die Optionen noch: Die Länder können englische Verfahrensführung unter bestimmten Voraussetzungen auch vor Schiedssenaten von Oberlandesgerichten ohne Commercial Court zulassen.
  3. Veröffentlichung von schiedsrechtlichen EntscheidungenSchiedssprüche sollen künftig unter erleichterten Voraussetzungen veröffentlicht werden können, sofern die Parteien der Veröffentlichung nicht ausdrücklich widersprechen. Entscheidungen der Commercial Courts, zur englischsprachigen Verfahrensführung befugter Schiedssenate sowie des Bundesgerichtshofs in Aufhebungs-, Anerkennungs- und Vollstreckungsverfahren sollen sogar zwingend veröffentlicht werden. Durch diese Änderungen soll die Transparenz der schiedsrechtlichen Rechtsprechung in Deutschland und deren Einfluss auf die internationale Praxis erhöht werden. Auch soll mit ihnen die Fortentwicklung des Rechts erleichtert werden. Der Schutz von Geschäftsgeheimnissen und Geheimhaltungsinteressen bleibt strikt gewahrt.
  4. Technologieoffene Formvorgaben für SchiedsvereinbarungenSchiedsvereinbarungen sollen künftig nicht mehr nur schriftlich, sondern auch – technologieoffen – in anderer Form geschlossen oder dokumentiert werden können. So soll das deutsche Schiedsverfahrensrecht an internationale schiedsrechtliche Entwicklungen und Gepflogenheiten im geschäftlichen Verkehr angeglichen werden. Anders als noch in der letzten Legislaturperiode vorgeschlagen, soll zu Beweiszwecken eine Dokumentation der Schiedsvereinbarung erforderlich bleiben. Das stellt sicher, dass auf die Informationen später wieder zugegriffen werden kann.

Hinweis:

Der Gesetzentwurf ist auf der Homepage des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) veröffentlicht.