Anwaltliche Aufklärungspflicht bei verschlechternden Erfolgsaussichten einer Klage (BRAK)
Rechtsanwälte müssen ihre Mandantschaft über verschlechterte Erfolgsaussichten einer laufenden Klage belehren – und nicht erst dann, wenn die Rechtsverfolgung aussichtslos geworden ist. Die Aufklärung muss eine so konkrete anwaltliche Einschätzung der veränderten Risiken enthalten, dass Mandanten eine eigenverantwortliche Entscheidung treffen können. Diese Aufklärungspflicht besteht auch gegenüber rechtsschutzversicherten Mandanten. Weist die Kanzlei lediglich darauf hin, dass die Versicherung in jedem Fall zahlen wird, setzt sie sich damit einem Haftungsrisiko aus (BGH, Urteil v. 30.4.2026 – IX ZR 154/24). Hierüber informiert die BRAK.

