Bundestag beschließt Gesetz zur Digitalisierung des Vollzugs von Immobilienverträgen

Der Bundestag hat am 7.5.2026 nach halbstündiger Aussprache den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Digitalisierung des Vollzugs von Immobilienverträgen, der gerichtlichen Genehmigungen von notariellen Rechtsgeschäften und der steuerlichen Anzeigen der Notare“ (BT-Drucks. 21/3735) in der vom Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz geänderten Fassung (BT-Drucks. 21/5806) angenommen. CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen stimmten für den Gesetzentwurf, die AfD und die Linksfraktion enthielten sich.

Die Bundesregierung hat ein Gesetz zur Digitalisierung des Vollzugs von Immobilienverträgen auf den Weg gebracht. Es umfasst auch gerichtliche Genehmigungen von notariellen Rechtsgeschäften und steuerliche Anzeigen der Notare.

Übergreifendes Ziel des Entwurfs ist, in den verschiedenen Bereichen Verfahren, insbesondere den Austausch von Dokumenten und Daten, zu digitalisieren. Der Austausch von Papierdokumenten und die damit einhergehenden Medienbrüche sollen so vermieden werden.

Das Gesetz sieht Folgendes vor:

Beschleunigter Vollzug von Immobilienverträgen

  • Der beschlossene Gesetzentwurf sieht eine umfassende digitale Kommunikation von Notariaten, Behörden und Gerichten in diesen Bereichen auf Grundlage eines gemeinsamen Dateistandards vor. Dieser verhindert Medienbrüche, vereinfacht und beschleunigt den Vollzug von Immobilientransaktionen.
  • Zudem verringert er sowohl den Zeit- und Sachaufwand als auch die Bürokratiekosten. Bürger, die Wirtschaft und die Verwaltung profitieren unmittelbar von einem beschleunigten Vollzug von Immobilienverträgen und der zügigeren Eigentumsumschreibungen im Grundbuch.

Änderungen im parlamentarischen Verfahren

  • Im parlamentarischen Verfahren wurden insbesondere Änderungen mit Blick auf den elektronischen Austausch zwischen Notaren und der Verwaltung vorgenommen.

Hinweis:

Die elektronische Kommunikation wird bundesweit einheitlich zum 1.1.2027 eingeführt.